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„Keine Chance auf Arbeit – Realität von Menschen mit Behinderung“

„Keine Chance auf Arbeit – Realität von Menschen mit Behinderung“ published on

Text: Volksanwaltschaft

Der rein nach medizinischen Gesichtspunkten vorgenommene Ausschluss von Hilfen des AMS zur Begründung eines Arbeitsverhältnisses wie auch die fehlende kranken- und pensionsversicherungsrechtliche Absicherung von rund 22.000 in Behindertenhilfewerkstätten tätigen Menschen mit Behinderung, zwingt Erwachsene in die Rolle von Kindern. Sie erhalten für ihren zuweilen durchaus marktfähigen Arbeitseinsatz geringes Taschengeld, bleiben lebenslang von Familien und/oder der Sozial- und Behindertenhilfe finanziell abhängig. Wie Minderjährige sind sie in der Krankenversicherung bloß mitversichert bzw. können in der Pensionsversicherung keinen Anspruch erwerben, sondern sind dort eventuell als Bezieherin oder Bezieher von Waisenpensionen aktenkundig.

Das Kollegium der Volksanwaltschaft sieht sich wegen ihres auf der UN-Behindertenkonvention beruhenden verfassungsgesetzlichen Auftrages speziell dieser Bevölkerungsgruppe gegenüber verpflichtet, die gesetzgebenden Körperschaften mit ihrem Sonderbericht auf entsprechenden Handlungsbedarf erneut hinzuweisen. Der bei ihr eingerichtete Menschenrechtsbeirat hat sich schon 2014 dementsprechend geäußert. Die Zeit drängt. Im Jahr 2020 wird Österreich wieder vom UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderung einer Prüfung unterzogen und wird sich für diesbezügliche Versäumnisse – wie zuletzt schon 2013 – verantworten müssen.

Den gesamten Beitrag finden Sie auf der Webseite der Volksanwaltschaft
Sonderbericht der Volksanwaltschaft (Nov. 2019)

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