Skip to content

Deutsches Sterbehilfe-Urteil ist erschreckend!

Deutsches Sterbehilfe-Urteil ist erschreckend! published on

Text: Aktion Leben Österreich
Deutsches Sterbehilfe-Urteil öffnet Tür und Tor zu einer bedenklichen Entwicklung. aktion leben Vorstandsmitglied Franz-Joseph Huainigg warnt vor den Folgen dieses Urteils.
Wien (OTS) – aktion leben befürchtet angesichts Erfahrungen in anderen Ländern, dass der gesellschaftliche Druck auf Kranke und Menschen mit Behinderungen immens verstärkt wird: Der Wunsch zu sterben entsteht oft, wenn man anderen Menschen aufgrund seines eigenen Pflegebedarfs zur Last fällt. „Hebt man das Verbot der Beihilfe zur Selbsttötung auf, wächst bei den Betroffenen der Druck, sich dafür zu rechtfertigen überhaupt weiterzuleben und von anderen unterstützt und gepflegt zu werden“, warnt Franz-Joseph Huainigg, Vorstandsmitglied von aktion leben österreich. Und: „Wenn die Autonomie des Einzelnen absolut gesetzt wird, gefährdet sie die Autonomie aller anderen.“

Viele schwerwiegende offene Fragen
Das Urteil wirft viele Fragen auf, die auch für die Debatte und für Urteile in Österreich trotz grundlegend anderer Rechtslage relevant sind: Eine große Frage ist, wie man sozialen Druck zur Selbsttötung wirklich verhindern will, wenn Pflege als beständige Kostenfrage problematisiert wird. Sehr bedenklich ist das Urteil, da es rein auf die Selbstbestimmung abstellt: Kann dann auch ein 14-jähriger Mensch gegen den Willen der Eltern Unterstützung für einen Selbstmord erwirken? Sind DemenzpatientInnen in Gefahr, die ihren Willen nicht mehr äußern können, deren Betreuung aufwändig und kostenintensiv ist?

Sterbewunsch ist Hilferuf
Franz-Joseph Huainigg betont: „Tötung ist keine Antwort auf Not und Verzweiflung, auf Ängste und Sorgen. Der Sterbewunsch, der entsteht, ist in Wirklichkeit ein Hilferuf, auf den wir anders reagieren müssten: mit Zuneigung, mit Trost, mit Nächstenliebe.“ Der Wunsch zu sterben entstehe so gut wie immer durch Einsamkeit, Schmerz und Perspektivlosigkeit. aktion leben fordert daher einen Rechtsanspruch auf Palliativ- und Hospizbetreuung.

Für eine Kultur des Beistands und der Trauer
Huainigg erinnert an die parlamentarische Enquetekommission „Würde am Lebensende“ 2015: Dort berichteten PalliativmedizinerInnen durchgängig von der Erfahrung, dass der Sterbewunsch sich in einen Lebenswunsch verwandelt, sobald Schmerzen durch Palliativmedizin beseitigt werden, es persönliche Perspektiven gibt und die Menschen Ansprache und menschliche Wärme empfangen. „Es braucht daher eine Kultur des Beistandes und es braucht eine Kultur der Trauer“, ist aktion leben-Vorstandsmitglied Franz-Joseph Huainigg überzeugt.

Maßnahmenkatalog von aktion leben: Leben muss geschützt werden
Viele Maßnahmen für bedarfsgerechte und menschenwürdige Betreuung und Begleitung am Lebensende fehlen. aktion leben verweist auf ihren „Maßnahmenkatalog für ein lebensfreundliches Österreich“.

Die Forderungen von aktion leben sind aktueller denn je. Die ersten drei lauten: Leben bis zuletzt muss geschützt werden, daher fordert aktion leben, das Grundrecht auf Leben in der Verfassung zu verankern. Gleichzeitig soll es einen Rechtsanspruch auf Betreuung durch Hospiz- und Palliativeinrichtungen für schwer kranke und sterbende Menschen geben. Alle Angebote der abgestuften Hospiz- und Palliativbetreuung sind in der Regelversorgung auszubauen.

„Hebt man das Verbot der Beihilfe zur Selbsttötung auf, wächst bei den Betroffenen der Druck, sich dafür zu rechtfertigen überhaupt weiterzuleben und von anderen unterstützt und gepflegt zu werden.“

„Wenn die Autonomie des Einzelnen absolut gesetzt wird, gefährdet sie die Autonomie aller anderen.“

„Tötung ist keine Antwort auf Not und Verzweiflung, auf Ängste und Sorgen. Der Sterbewunsch, der entsteht, ist in Wirklichkeit ein Hilferuf, auf den wir anders reagieren müssten: mit Zuneigung, mit Trost, mit Nächstenliebe.“

„Es braucht daher eine Kultur des Beistandes und es braucht eine Kultur der Trauer“
Franz-Joseph Huainigg, Vorstandsmitglied aktion leben österreich

Artikel zum Thema:
Deutsches Bundesverfassungsgericht kippt Regelung zur Sterbehilfe (BIZEPS online (14.02.2020)

Primary Sidebar