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Diskriminierend und veraltet: Handlungsbedarf in Sachen Städtische Bäder

Diskriminierend und veraltet: Handlungsbedarf in Sachen Städtische Bäder published on

Text: Hannah Wahl
Vor über 10 Jahren trat in Österreich die UN-Behindertenrechtskonvention in Kraft. Trotz dieses vertraglichen Meilensteins und zahlreichen Bundes- und Landesgesetzen im Bereich des sogenannten „Behindertenrechts”, liegt die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen immer noch in weiterer Ferne, als gerne suggeriert wird: Barrieren in den Köpfen der Menschen, defizitär-medizinische Blicke und bauliche Hindernisse gehören immer noch zum Alltag von Menschen mit Behinderungen. Eine tief verankerte, veraltete und paternalistische Sicht führt zu Bevormundungen in allen Lebensbereichen, wie auch das Beispiel der diskriminierenden Badeordnung der Städtischen Bäder in Salzburg zeigt.

In der erst im Oktober 2019 aktualisierten Badeordnung, die laut Auskunft in allen Salzburger Stadtbädern gilt, werden die Zutrittsbestimmungen des Paracelusbades u.a. wie folgt festgelegt: „BesucherInnen mit Neigung zu Krampf-, Ohnmacht- oder Epilepsieanfällen, Herzkreislauferkrankungen sowie geistigen Behinderungen, ist der Zutritt und Aufenthalt nur mit einer geeigneten Betreuungsperson gestattet.” Und weiter: „Kinder bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres, Blinde und Personen, die sich ohne fremde Hilfe nicht fortbewegen oder aus- und umkleiden können, dürfen das Freizeitbad nur in Begleitung einer volljährigen und geeigneten Aufsichtsperson besuchen. Es gilt die allgemeine Aufsichtspflicht im Freizeitbad durch die Erziehungsberechtigten.”

Der komplette Artikel: Diskriminierend und veraltet: Handlungsbedarf in Sachen Städtische Bäder (10 . Juni 2020)

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