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Sozialministerium: Evaluierung des NAP Behinderung 2012–2020 veröffentlicht

Sozialministerium: Evaluierung des NAP Behinderung 2012–2020 veröffentlicht published on

Text: BMSGPK
Viele Verbesserungen, aber auch Nachschärfungsbedarf
Wien (OTS/BMSGPK) – Das Sozialministerium hat die Evaluierung des Nationalen Aktionsplans Behinderung (NAP) für die Periode 2012 – 2020 veröffentlicht. Als positive Aspekte des NAP Behinderung 2012-2020 hebt die von der Universität Wien im Auftrag des Sozialministeriums durchgeführte Evaluierung insbesondere die Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Bundesministerien und den Ländern hervor, die durch die NAP-Begleitgruppe deutlich besser geworden ist. Zudem hat es im Bereich der Barrierefreiheit von Bundesgebäuden und öffentlichen Websites viele Verbesserungen gegeben. Verbesserungsbedarf wurde bei der Partizipation der Menschen mit Behinderungen beim Erstellungsprozess geortet, zudem fehle ein bundesweites politisches Bekenntnis zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Bekrittelt wurde weiters, dass der NAP bislang nur ein Aktionsplan des Bundes ohne Mitarbeit der Länder gewesen sei und es bisher zu wenig Statistiken und Indikatoren gebe. „Die Ergebnisse und die Empfehlungen dieser Evaluierung sind eine wichtige Grundlage für den neuen NAP Behinderung 2022–2030, an dem die partizipativen Teams bereits arbeiten. Ich bin überzeugt davon, dass wir mit dem neuen Aktionsplan einen Qualitätssprung in der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und damit in Richtung einer inklusiven Gesellschaft schaffen werden“, so Sozialminister Rudi Anschober in einer Reaktion auf die Evaluierung.

Der Endbericht listet weiters eine Reihe von strukturellen Empfehlungen für die Erstellung und die Umsetzung des künftigen NAP Behinderung sowie inhaltliche Empfehlungen zu den Themenbereichen Behindertenpolitik, Diskriminierungsschutz, Barrierefreiheit, Bildung, Beschäftigung, selbstbestimmtes Leben, Gesundheit und Rehabilitation sowie Bewusstseinsbildung und Information auf. Aus aktuellem Anlass sind auch spezifische Empfehlungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie enthalten.

Die Evaluierung basiert auf einer umfassenden Dokumentenanalyse und leitfadengestützten Interviews mit 72 Expertinnen und Experten aus der Zivilgesellschaft, der Interessensvertretung und der Selbstvertretung, der Wissenschaft und dem Monitoringausschuss, den Sozialpartnern, der Sozialversicherung sowie der Bundes- und Landesverwaltung. Durchgeführt hat die Evaluierung die Universität Wien unter Leitung von Univ. Prof. Dr. Gottfried Biewer.

Die Evaluierung ist auf der Webseite des Sozialministeriums veröffentlicht – es wird auch eine Zusammenfassung in leichter Sprache geben.
Service: NAP Behinderung – Evaluierung 2012-2020

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