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Konzept zur bundeseinheitlichen Persönlichen Assistenz

Konzept zur bundeseinheitlichen Persönlichen Assistenz published on

Text: BMIN
Der Österreichische Behindertenrat (ÖBR) hat eine Arbeitsgruppe mit dem Ziel ins Leben gerufen, ein „Konzept zur bundeseinheitlichen Persönlichen Assistenz“ für den NAP Behinderung 2022-2030 zu erstellen. Es wurde nun veröffentlicht.

Das Konzept umfasst sechs Seiten und enthält alle wichtigen Grundbedingungen und Definitionen für Persönliche Assistenz und deren Finanzierung.

Personen mit Behinderungen sind in verschiedensten Bereichen des täglichen Lebens auf Persönliche Assistenz durch andere angewiesen. 
Persönliche Assistenz (PA) gibt Menschen mit Behinderungen die Möglichkeit, dass sie ihr Leben nach eigenen Wünschen, Vorstellungen und Bedürfnissen gestalten können. PA ist auch eines der wirksamsten Instrumente zur Gewaltprävention, da die Abhängigkeit von nicht selbst gewählten Betreuungspersonal oder Institutionen durchbrochen wird. Persönliche Assistenz umfasst alle Bereiche des täglichen Lebens in denen Unterstützungsbedarf bzw. Hilfebedarf besteht. Die grundlegenden Kompetenzen für PA übernehmen die Betroffenen selbst. 
Bedarfsgerechte Persönliche Assistenz ist die Grundvoraussetzung dafür, dass Menschen mit Behinderungen ein selbstbestimmtes Leben in der Mitte der Gesellschaft führen können. Grundsätzlich sind alle Menschen mit Behinderungen gemäß der Definition der UN- BRK anspruchsberechtigt. 

An der Ausarbeitung des Konzepts waren folgende Organisationen beteiligt: 

  • Österreichischer Behindertenrat 
  • Österreichische Multiple Sklerose Gesellschaft 
  • Behindertenanwaltschaft 
  • WAG – Assistenzgenossenschaft 
  • BIZEPS – Zentrum für Selbstbestimmtes Leben 
  • SLIÖ – Selbstbestimmt Leben Österreich 
  • IVMB Oberösterreich 
  • ÖZIV Bundesverband 

    Das Konzept kann man auf der Webseite des Österreichischen Behindertenrats (PDF) nachlesen.

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