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Sozialausschuss: Debatte über Anregungen des Behindertenanwalts zur Beseitigung von Diskriminierungen

Sozialausschuss: Debatte über Anregungen des Behindertenanwalts zur Beseitigung von Diskriminierungen published on

Text: Parlamentskorrespondenz
Mit einer breiten Themenpalette befasste sich heute der Sozialausschuss des Nationalrats, wobei es nicht nur um den aktuellen Bericht des Behindertenanwalts, sondern auch um das baldige Auslaufen der Corona-Kurzarbeit, die Begrenzung von Luxuspensionen sowie um das Problem der Energiearmut ging.

Ein Bekenntnis zur gesamtgesellschaftlichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen legte Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein bei der Diskussion über den Bericht des Behindertenanwalts ab.

Bericht des Behindertenanwalts: Diskriminierungen im Zuge der Corona-Pandemie
Die COVID-19-Pandemie hatte auch für die Arbeit der Behindertenanwaltschaft gravierende Auswirkungen, erklärte die stellvertretende Behindertenanwältin Elke Niederl. So standen etwa Beratungen zu den Themen Maskenpflicht, Risikogruppen, Impfprogramme und Ausgangsbeschränkungen im Mittelpunkt der Tätigkeiten.

Aus dem Bericht des Anwalts für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen über die Tätigkeit im Jahr 2020 (III-352 d.B.) geht zudem hervor, dass in der Arbeitswelt Diskriminierungen bei der Begründung oder Beendigung von Dienstverhältnissen, Schwierigkeiten mit dem AMS und Belästigungen am Arbeitsplatz häufige Themen waren.

Auch aus dem Bildungsbereich wurden zahlreiche Probleme berichtet, etwa bei der Teilnahme an Schulveranstaltungen oder bei Lehrabschlussprüfungen. Diskriminierungen in täglichen Lebensbereichen betrafen oftmals bauliche Barrieren. Viele Fälle bezogen sich auf Diskriminierungen im öffentlichen Verkehr, beim Zugang zu Kultur- und Sportstätten, bei Weiterbildungseinrichtungen, beim Zugang zu und der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen sowie beim Wohnen.

Aufgabe des Behindertenanwalts ist es primär, Personen zu beraten und zu unterstützen, die sich im Sinne des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes oder des Behinderteneinstellungsgesetzes diskriminiert fühlen. Darüber hinaus kann er Untersuchungen initiieren und Empfehlungen abgeben sowie Verbandsklagen einbringen.

Im Durchschnitt nahmen 58 Betroffene pro Monat das Angebot des Behindertenanwalts in Anspruch. Dazu kamen zahlreiche telefonische Beratungen sowie die Unterstützung in 57 Schlichtungsverfahren. Die Anliegen betrafen Probleme am Arbeitsplatz, bauliche und kommunikationstechnische Barrieren, Probleme bei schulischer Inklusion sowie mangelnden Zugang zu Leistungen der Versicherungswirtschaft.

Ein Großteil der Fälle konnte im Berichtszeitraum erledigt werden, wenn auch nicht immer mit einem zufriedenstellenden Ergebnis für die KlientInnen. Der Bericht wurde heute im Ausschuss mehrheitlich zur Kenntnis genommen und gilt somit als enderledigt. Keine Zustimmung kam von Seiten der SPÖ, da sie die Empfehlung des Behindertenanwalts auf Neuregelung des Spätschwangerschaftsabbruchs ablehnte.

Die Anregungen des Behindertenanwalts: Mehr Barrierefreiheit, „Leichte Sprache“, Sensibilisierungskampagnen
Zahlreiche Anregungen des Behindertenanwalts wurden von den Abgeordneten aufgegriffen und unterstützt. So setzte sich etwa Verena Nussbaum (SPÖ) für mehr Barrierefreiheit beim Zugang zu Informationen ein. Sie schlug daher eine Übersetzung wichtiger Informationsbroschüren der Bundesregierung in „Einfache Sprache“ sowie verbesserte Internetauftritte vor. Ihre Fraktionskollegin Gabriele Heinisch-Hosek trat vor allem für den Ausbau inklusiver Bildungsangebote ein.

Nach Ansicht von Abgeordneter Fiona Fiedler (NEOS) laufe bedauerlicherweise noch vieles falsch. Es bräuchte u.a. Sensibilisierungskampagnen, die darüber informieren, dass gehörlose Menschen keine Corona-Schutzmasken tragen können, da sie sonst nicht kommunizieren können.

Abgeordnete Kira Grünberg (ÖVP) dankte für die gute Arbeit der Behindertenanwaltschaft und wies auf Fortschritte in zahlreichen Bereichen hin. Ebenso wie andere MandatarInnen setzte sie sich für einen einheitlichen Zugang zu persönlicher Assistenz ein.

Auch Abgeordnete Heike Grebien (Grüne) war der Meinung, dass schon sehr viel angepackt wurde und oft eine überparteiliche Einigung erzielt werden konnte. Viele Instrumente wie etwa die Möglichkeit der Schlichtung seien den Betroffenen jedoch gar nicht bekannt; diese müssten noch besser kommuniziert werden.

Abgeordnete Dagmar Belakowitsch (FPÖ) ging vor allem auf den Entschließungsantrag ihrer Fraktion ein, in der die Probleme gehörloser bzw. schwer hörbehinderter Menschen in Bezug auf das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes angesprochen werden. Trotz rechtlich verankerter Erleichterungen sei das alltägliche Leben für die Betroffenen oft ein Spießrutenlauf. Vielen sei nicht bekannt, dass diese insgesamt 1,7 Millionen Menschen umfassende Personengruppe „während der Kommunikation“ von der Maskenpflicht ausgenommen ist. Es sei daher nach Ansicht der AntragstellerInnen geboten, die in der COVID-19-Notmaßnahmenverordnung normierte Ausnahmebestimmung nicht nur flächendeckend umzusetzen, sondern auch einer breiten Öffentlichkeit bekannt zu machen (1909/A(E)).

Belakowitsch machte auch abermals auf die Diskriminierung von Menschen aufmerksam, die nicht gegen COVID-19 geimpft sind. In einem weiteren Entschließungsantrag (1904/A(E)) richtete sie an den Sozialminister einen umfassenden Forderungskatalog, der unter anderem ein ausdrückliches und bindendes Diskriminierungsverbot von nicht geimpften Menschen in allen gesellschaftlichen Bereichen des Lebens enthält. Sie warnte angesichts der bald zu erwartenden Kinderimpfung vor einer weiteren Spaltung der Gesellschaft. Ihrer Meinung nach würden auch die zahlreichen „Opfer der Impfung“, die oft starke Nebenwirkungen hätten, im Stich gelassen.

Abgeordneter Markus Koza (Grüne) warf den Freiheitlichen vor, die Impfung gegen das Sars-CoV-2 hochzustilisieren und Panikmache zu betreiben. Bei gewissen Berufsgruppen seien schon immer gewisse Impfungen verlangt worden; das sei nichts Neues. Außerdem würden Personen, die aufgrund dieser Voraussetzungen Jobs nicht annehmen können, vom AMS alternative Beschäftigungsmöglichkeiten angeboten.

Mückstein strebt gesamtgesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an
Der Bericht zeige, dass der Behindertenanwalt eine wichtige Anlauf- und Servicestelle für Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige ist, betonte Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein.

Er berichtete über aktuelle Vorhaben in diesem Bereich, wie etwa die Neugestaltung des Nationalen Aktionsplans Behinderung, der Anfang nächsten Jahres vorliegen soll. Im Regierungsprogramm verankert sei auch das Vorhaben „Lohn statt Taschengeld“, wodurch Menschen mit Behinderungen für ihre Arbeit in Einrichtungen wie Tageswerkstätten künftig regulären Lohn und damit ihre sozialversicherungsrechtliche Absicherung erhalten sollen.

Was die budgetäre Seite betrifft, so sei es erfreulich, dass der Ausgleichstaxfonds um 10% auf insgesamt 315 Mio. € erhöht wurde. Die gesamtgesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung sei ihm jedenfalls ein sehr großes Anliegen, versicherte der Ressortchef.

Bezüglich der Anträge der Freiheitlichen wiederholte Mückstein seine Position, dass die Impfung wirke. Im Gegensatz zu Ländern wie Dänemark würde es in Österreich aber eine Partei geben, die den Menschen seit 18 Monaten einrede, dass Impfen nicht wirke.

Beide Entschließungsanträge der Freiheitlichen wurden vertagt.

NEOS wollen besonders hohe Pensionen begrenzen und fordern besseren Datensatz zur Ermittlung von „Luxuspensionen“
Mit einer Änderung des ASVG wollen die NEOS dafür sorgen, dass besonders hohe Pensionen gemäß Sonderpensionenbegrenzungsgesetz bei der Anpassung 2022 nicht stärker erhöht werden als die ASVG-Höchstpension (1881/A). Die Anpassung soll 66 € nicht überschreiten dürfen. Begründet wird der Vorschlag mit der Wirtschaftskrise und den stark steigenden Budgetzuschüssen in das Pensionssystem. Um gesetzliche Schritte zur Begrenzung von „Luxuspensionen“ künftig zu erleichtern, schlagen die NEOS zudem die Einrichtung eines elektronischen Datensatzes vor (1230/A(E)). Dabei soll u.a. durch einen personenbezogenen Schlüssel sichergestellt werden, dass es zu einer Verknüpfung der Bezüge kommt und das Gesamtpensionseinkommen somit rasch ermittelbar werden kann.

Abgeordneter Gerald Loacker (NEOS) machte noch darauf aufmerksam, dass PensionistInnen vom aktuellen Steuerreformpaket stärker profitieren würden als ArbeitnehmerInnen. Während jemand mit einer Pension von 4.000 € mit 941 € entlastet werde, erhalte ein Angestellter mit einem Bruttogehalt von 4.000 € nur 813 €.

Beide Anliegen der NEOS seien bereits in Bearbeitung, teilte Abgeordneter Markus Koza (Grüne) mit, sowohl was die Begrenzung der Pensionsanpassung als auch die Frage des Datenregisters betreffe.

Während er den Vorschlag für die Begrenzung der hohen Pensionen unterstütze, sehe er bei der Verknüpfung der Daten keinen Handlungsbedarf, meinte Abgeordneter Alois Stöger (SPÖ), denn die auszahlende Stelle müsse anfragen, ob weitere Pensionen vorliegen.

Abgeordnete Dagmar Belakowitsch (FPÖ) befürchtete, dass die Steuerreform die Kluft zwischen Arm und Reich weiter vergrößern werde.

Beide NEOS-Initiativen wurden mehrheitlich vertagt.

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