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Covid-19: 3G Regelung – Verwirrung um Genesungszertifikat

Covid-19: 3G Regelung – Verwirrung um Genesungszertifikat published on

Text: Pepo Meia, Niels Cimpa
Unsere Recherchen bestätigten die verwirrende Situation um die Ausstellung eines Genesungszertifikats nach einem positiven Antikörper-Test (ausreichende Antikörper).

Folgende Problemstellung:
Bei dem oder der Betroffenen ist das sechs Monate gültige Genesungszertifikat abgelaufen. 

Zur Erklärung:
Ein Genesungszertifikat bestätigt, dass genügend Antikörper vorhanden sind, um einen guten Schutz gegen Covid-19 zu haben.

Nachdem bei einem neuerlichen kostenpflichtigen Antikörper-Test genügend Antikörper festgestellt wurden, bekam die genesene Person, vom Labor, einen unübersichtlichen Endbefund

Mit diesem Endbefund kann man unserer Meinung nach allerdings nicht problemlos die Gastronomie bzw. Sport- und Kulturveranstaltungen besuchen. Dafür wäre ein Genesungszertifikat mit QR-Code erforderlich. Bis jetzt konnten wir trotz mehrerer Anrufe bei der Gesundheits-Hotline der Ages „0800 555 621“ und der Wiener Corona-Hotline „1450“ nichts herausfinden. Im Gegenteil: Man wird im Kreis geschickt und sogar zur ÖGK (Österreichische Gesundheitskasse) verwiesen.

Unser Vorschlag:
Am einfachsten wäre es, wenn das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz ein neuerliches ähnliches Genesungszertifikat mit QR-Code ausstellen würde. Dafür müsste das Labor die Daten mit Einwilligung des Betroffenen an das Ministerium weiterleiten. 

Auch wir sind der Meinung, dass eine Impfung die bessere Variante ist, um sich gegen Covid-19 zu schützen. Viele nicht-geimpfte Personen warten jedoch auf die Zulassung des neuen österreichischen Totimpfstoffs von Valneva

BMIN hat eine diesbezügliche Anfrage an das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz; Bundesminister Wolfgang Mückstein; das Stadtratbüro für Soziales, Gesundheit und Sport; sowie Stadtrat Peter Hacker gesendet.

Ab 1. November 2021 tritt die 3G-Regelung am Arbeitsplatz in Kraft.
Sozialministerium: Coronavirus – Aktuelle Maßnahmen

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