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Monitoringausschuss mahnt partizipativen Prozess zur Regelung des assistierten Suizids ein

Monitoringausschuss mahnt partizipativen Prozess zur Regelung des assistierten Suizids ein published on

Text: Monitoringausschuss zur Umsetzung der UN-BRK
Regierung plant eine Neuregelung der Straffreiheit der Beihilfe zum Suizid ohne Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen
Wien (OTS) – Die Vorsitzende des Unabhängigen Monitoringausschusses zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Österreich, Mag.a Christine Steger, äußert große Sorge über Aktivitäten von Gesetzgebung und Regierung, die derzeit im Zusammenhang mit der Aufhebung der Bestimmung zur „Beihilfe zum Selbstmord“ im Strafgesetzbuch stattfinden.

Die UN-Konvention schreibt vor, dass die Vertragsstaaten bei der Ausarbeitung und Umsetzung von Rechtsvorschriften und politischen Konzepten in Fragen, die Menschen mit Behinderungen betreffen, mit den Menschen mit Behinderungen über die sie vertretenden Organisationen enge Konsultationen führen und sie aktiv einbeziehen (Artikel 4 Abs. 3). Dies sei beim Prozess zur kommenden Neuregelung missachtet worden, so Steger.

Im Netz wurde eine Petition veröffentlicht, die von zahlreichen Selbstvertreter:innen unterzeichnet wurde, und auch der Österreichische Behindertenrat sowie die Wiener Monitoringstelle haben kritische Stellungnahmen dazu abgegeben.

Der Unabhängige Monitoringausschuss wollte zunächst das Vorliegen eines Begutachtungsentwurfs abwarten. „Mittlerweile müssen wir angesichts der fortgeschrittenen Zeit davon ausgehen, dass ein Inkraftsetzen neuer Regelungen ohne ausreichende Begutachtung geplant ist. Das wäre nicht akzeptabel im Sinne der UN-Konvention“, erläutert Steger weiter.

Nähere Betrachtung bedarf laut Steger auch, dass die unterschiedlichen Themen „Straffreiheit bei assistiertem Suizid“ und „Sterbehilfe“ ständig vermengt werden: „Der Gerichtshof hat klar erkannt, dass das Recht auf das selbstbestimmte Beenden des eigenen Lebens zu einem selbstbestimmten Leben dazugehört – ganz unabhängig von einer Behinderung. Wenn nun zur Regelung der Straffreiheit bei Assistenzleistungen rund um das Lebensende medizinische Kriterien festgelegt werden oder gar medizinisches Personal mit einer Art, Genehmigung‘ betraut werden soll, und es nur eine bestimmte Art der Selbsttötung geben kann, sind wir viel näher bei der Sterbehilfe, als bei der eigentlich zu regelnden Thematik.“

„Wir halten fest, dass es für eine menschenrechtskonforme Umsetzung des Erkenntnisses einen breiten ergebnisoffenen Diskussionsprozess aller maßgeblich betroffenen gesellschaftlichen Gruppierungen braucht. Wir sind der festen Überzeugung, dass es im konkreten Fall sogar besser wäre, keine rechtliche Lösung bis Jahresende zu finden, als eine schlechte“, so Steger abschließend.

Das Thema ist hochkontroversiell, und es bedarf eines umfassenden Diskussionsprozesses unter Einbindung aller Stakeholder. Ein Prozess nach Vorbild der Gesetzeswerdung rund um das Erwachsenenschutzrecht wäre wünschenswert und im Sinne der Konventionsziele.

Der Unabhängige Monitoringausschusses fordert daher einen partizipativen Prozess ein, wie ihn auch die UN-BRK verlangt, und spricht sich klar gegen eine unabgestimmte Regelung vor dem 01.01.2022 aus.“

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