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Länder erhalten mehr Spielraum bei Gewährung von Sozialhilfe

Länder erhalten mehr Spielraum bei Gewährung von Sozialhilfe published on

Parlamentskorrespondenz Nr. 495 vom 12.05.2022
Novelle zum Sozialhilfe-Grundsatzgesetz erhielt im Sozialausschuss Zustimmung von ÖVP, Grünen und NEOS 
Wien (PK) – Der Sozialausschuss des Nationalrats hat am 12.05.2022 den Weg für eine erst vor kurzem von den Koalitionsparteien vorgelegte Novelle zum Sozialhilfe-Grundsatzgesetz geebnet. Demnach soll etwa eine neue Härtefallklausel für mehr Flexibilität sorgen. Auch bei betreuten Wohnformen und bei der Anrechnung des 13. und 14. Monatsgehalts für Niedrigverdiener:innen wird es künftig eine gewisse Gestaltungsfreiheit geben. An den Eckpfeilern des Grundsatzgesetzes wird mit der Novelle allerdings nicht gerüttelt, so bleibt etwa weiterhin ein bundesweiter Maximalbetrag vorgeschrieben.

Der Beschluss erfolgte mit Zustimmung von ÖVP, Grünen und NEOS. Das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz habe einige unbeabsichtigte Härten gebracht, diese würden nun zu einem guten Teil behoben, hielt Grünen-Sozialsprecher Markus Koza fest. 

Kaum tatsächliche Verbesserungen sieht hingegen die SPÖ: Es liege in fast allen Punkten im Ermessen der Länder, ob sie den Spielraum nutzten, gaben die Abgeordneten Verena Nußbaum und Gabriele Heinisch-Hosek zu bedenken. „Uns ist das zu wenig“, stellte Heinisch-Hosek unmissverständlich fest.

Für die FPÖ geht die Gesetzesnovelle, abseits der Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen, hingegen überhaupt in die falsche Richtung, wie Abgeordneter Wurm betonte.

Die komplette Parlamentskorrespondenz zum Thema

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