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öKlo-Prüfung: Ortsaugenschein der Wiener Antidiskriminierungsstelle

öKlo-Prüfung: Ortsaugenschein der Wiener Antidiskriminierungsstelle published on

Text: Ing. Günther Vagner, Pepo Meia
Wie bereits im BMIN-Artikel öKlos-Schlichtung mit der MA 42 Stadtgärten: Zwischenbericht informiert, hat die MA 42 im Zuge des Schlichtungsverfahrens mit Herrn Ing. Günther Vagner wegen nicht barrierefreier öKlos mit einem teilweisen „kryptischen“ Schreiben reagiert

Nachdem Herr Ing. Vagner die Wiener Antidiskriminierungsstelle um weitere Hilfe ersucht hat, werden nun die von der MA 42 aufgestellten öKlos von der Wiener Antidiskriminierungsstelle einer Prüfung unterzogen. Mit dem Lokalaugenschein soll festgestellt werden, ob durch die geänderten Vergaberichtlinien und Normen eine umfassende Barrierefreiheit für zukünftig aufgestellte mobile WC-Anlagen erreicht werden kann. 

Im Antwortschreiben der Wiener Antidiskriminierungsstelle vom 21. Juni 2022 an die MA 42 (MA42-GZ 18/849980-2021 UBSB-GZ: 390751-2022) heißt es auszugsweise:

Das Schlichtungsverfahren gemäß § 7a Abs. 3 Wiener Antidiskriminierungsgesetz idgF ist noch nicht beendet.

Die Stelle zur Bekämpfung von Diskriminierungen plant als Anlass des gegenständlichen Schlichtungsverfahrens einen Ortsaugenschein zur Besichtigung einer im Einsatz befindlichen mobilen rollstuhltauglichen Toilette der Fa. ÖKlo (entsprechend EN 16194) und ersucht die MA 42 um Bekanntgabe von aktuellen Standorten in von der MA 42 betreuten Parkanlagen.

Weiters ersucht die Wiener Antidiskriminierungsstelle – wenn vorhanden – um Übersendung von Datenblättern der Fa. Öklo mit Messdaten der als rollstuhltauglich ausgewiesenen WC-Kabinen.

Wir sind auf das Ergebnis des Prüfungsverfahrens der Wiener Antidiskriminierungsstelle sehr gespannt.

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