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öKlos-Schlichtung mit der MA 42 Stadtgärten: Zwischenbericht

öKlos-Schlichtung mit der MA 42 Stadtgärten: Zwischenbericht published on

Text: Ing. Günther Vagner
Wir hatten am 11.03.2022 in den Räumen der Antidiskriminierungsstelle der Stadt Wien, Muthgase 62, 1190 Wien, ein Schlichtungsgespräch mit der MA 42 Stadtgartenbauamt wegen nicht barrierefreiem öKlo im Aumannpark in Wien Währing. Die Schlichtung blieb, bis zur Umsetzung der bei dieser Zusammenkunft getroffenen Vereinbarung, offen (siehe BMIN-Artikel: öKlos: Schlichtung mit der Stadt Wien – MA 42 Stadtgärten).

Folgendes wurde vereinbart: Die MA 42 erklärte sich bereit, die Ausschreibungsanforderungen mit der für den Beschaffungsvorgang zuständigen MA 54 dahingehend abzuändern, dass zukünftig nur noch barrierefreie WC Anlagen beschafft werden. Dieser Passus soll fester Bestandteil zukünftiger Ausschreibungsbedingungen werden. Als Termin für die Umsetzung wurde Ende Mai 2022 vereinbart.

Am 30.05.2022 erhielten wir nun ein Schreiben von der Stadt Wien:
Im ersten Absatz weist die Stadt Wien darauf hin, dass für die Errichtung mobiler WC-Anlagen ein geeignetes Vergabeverfahren durch die MA 54 durchgeführt wird. Dieses Vergabefahren entspricht dem Bundesvergabegesetz und den Vergaberichtlinien der Stadt Wien und bezieht die gegenwärtig gültigen Normen mit ein.

Weiters ist zu lesen, dass die derzeitigen zur Verfügung gestellten mobilen Toilettenanlagen zur Gänze der Norm EN 16194 entsprechen und somit als rollstuhlgerecht bezeichnet werden können. 

Die Stadt Wien wird sich zusätzlich ab 2023 neben der Norm EN 16194 auch an der Ö-Norm B 1600 (Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen) orientieren.

Nachdem wir aufgrund der „kryptischen Formulierungen“ und der im Schreiben erwähnten Normen nicht beurteilen können, ob die seinerzeitige Schlichtungsvereinbarung erfüllt ist, habe ich mich an die Antidiskriminierungsstelle der Stadt Wien zur Interpretation des Schreibens gewendet.

Dort wurde uns nun mitgeteilt, dass für die Antidiskriminierungsstelle die Barrierefreiheit der öKlos zu einem ganz wichtigen Anliegen geworden ist. Die Antidiskriminierungsstelle wird deshalb von sich aus, außerhalb des Schlichtungsverfahrens, das Anliegen weiter verfolgen. Das Schreiben vom 30.05.2022 wird dahingehend einer Prüfung unterzogen, ob durch die Ankündigungen und die geänderten Vergaberichtlinien und Normen eine umfassende Barrierefreiheit für zukünftig aufgestellte mobile WC-Anlagen erreicht werden kann. Umfassende Barrierefreiheit bedeutet, dass auch geprüft wird, ob alle Personen im Rollstuhl, auch jene mit E-Antrieb, ausreichend Platz haben um sich im WC bewegen zu können. Auch ob die Haltegriffe korrekt und fest genug montiert sind, um den erforderlichen Belastungen standhalten zu können. Es sollte auch z.B. ein Leitsystem für blinde Menschen vorhanden sein meint die Antidiskriminierungsstelle.

Ein Grund für die Prüfung durch die Antidiskriminierungsstelle ist, dass in letzter Zeit eine große Anzahl an öKlos in Wien und ganz Österreich aufgestellt worden sind. Bei einer so großen Anzahl an öKlos im öffentlichen Raum muss sichergestellt werden, dass diese auch umfassend barrierefrei sind, meint die Antidiskriminierungsstelle und man bedankte sich bei uns für das Aufzeigen dieses Problems. Die Antidiskriminierungsstelle wird uns laufend über die durchgeführten Schritte informieren, damit tatsächlich zukünftige WC-Anlagen im öffentlichen Raum umfassend barrierefrei sind.

Für Pepo Meia (BMIN) und mir als Schlichtungsteilnehmer stellt diese Entwicklung einen Erfolg dar.

Ob wir die derzeit noch offene Schlichtung durch den oben erwähnten Erfolg beenden, ist noch unklar. Es gibt mittlerweile von der Fa. öKlo eine verbesserte Variante. So wurden die Haltegriffe und deren Platzierung adaptiert (vermutlich ein Prototyp – siehe Fotos unten).

Da am Aumannplatz in Wien Währing noch immer die alte Variante eines öKlos steht, sollte es doch gelingen mit der Stadt Wien zu vereinbaren, dass mindestens die Anlage am Aumannplatz durch das verbesserte öKlo-Produkt ausgetauscht wird.

Anm.: Wie bei den Schanigärten unterstreichen mobilen WC-Anlagen einmal mehr die Forderung einer unabhängigen Anlaufstelle, die für die Anliegen von Menschen mit Behinderung zuständig ist. Eine Art Bürgerdienst für diese Bevölkerungsgruppe, der jedoch nicht nur beratende Funktion hat wie die MA 25, sondern die Richtlinien bzw. gesetzlichen Rahmenbedingungen bei den verschiedenen Stellen auch einfordern kann – auch bei diskriminierenden mobilen WC-Anlagen.

Artikel zum Thema: 
öKlos: Schlichtung mit der Stadt Wien – MA 42 Stadtgärten (21.03.2022)
Barrierefreies“ öKlo im Test (02.11.2021)
Währing: Auch öKlos müssen barrierefrei sein (16.06.2021)

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