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Imbissstand – Nicht barrierefrei

Imbissstand – Nicht barrierefrei published on

Text: Pepo Meia
In Wien Döbling, Heiligenstädter Straße 31, unter dem Stadtbahnbogen Spittelau, wurde wieder ein Imbissstand eröffnet. Wie auf dem Foto erkennbar, werden Rollstuhlnutzer ausgegrenzt und diskriminiert, da der Imbissstand nur durch eine hohe Gehsteigkante (Stufe) erreichbar ist.

Wir sind der Meinung, dass gar keine Genehmigung für diesen Imbissstand erteilt hätte werden dürften, da dieser gegen die gesetzlichen Rahmenbedingungen verstößt (Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz – BGStG).

Selbstverständlich könnte man einen barrierefreien Zugang (Rampenlösung) zum Imbissstand errichten – dann wäre das Problem beseitigt. Jedoch wer ist zuständig? Der Imbisstandbesitzer oder die MA 28?

Dieses Beispiel unterstreicht einmal mehr die Forderung einer unabhängigen Anlaufstelle, die für die Anliegen von behinderten Menschen zuständig ist. Eine Art Bürgerdienst für diese Bevölkerungsgruppe, der jedoch nicht nur beratende Funktion wie die MA 25 hat, sondern die Richtlinien bzw. gesetzlichen Rahmenbedingungen bei den verschiedenen Stellen auch einfordern kann – wie auch bei Imbissständen, die nicht barrierefrei zugänglich sind.

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