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Volksanwaltschaft: 39. Wien-Bericht 2017 an den Wiener Landtag

Volksanwaltschaft: 39. Wien-Bericht 2017 an den Wiener Landtag published on

Am 11. Juni 2018 fand in den Räumlichkeiten der Volksanwaltschaft (VA) eine Pressekonferenz statt. Mit dem aktuellen Jahresbericht legten Volksanwältin Gertrude Brinek, Vorsitzende der VA, und die Volksanwälte Peter Fichtenbauer und Günther Kräuter die Ergebnisse ihrer Arbeit vor und gaben Einblick in ausgewählte Prüfverfahren.

Im Berichtszeitraum 2017 wandten sich insgesamt 1.319 Wienerinnen und Wiener mit einer Beschwerde an die VA. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet dies eine Erhöhung um 8,4 %.
In 242 Fällen stellte die VA einen Missstand in der Verwaltung fest. Keinen Anlass für eine Beanstandung sah die VA bei 582 Beschwerden, in 513 Fällen war sie nicht zuständig. Inhaltlich bezogen sich die meisten Beschwerden in Wien auf die Bereiche Mindestsicherung und Jugendwohlfahrt (413), Staatsbürgerschaften, Wählerevidenz und Straßenpolizei (275) sowie Gemeindeangelegenheiten (242), Raumordnung und Baurecht (114).

Überblick über die Kontrollbesuche zum präventiven Schutz der Menschenrechte
In Wien führten die Experten-Kommissionen der VA im Berichtszeitraum insgesamt 126 Kontrollbesuche in Einrichtungen durch und beobachteten 23 Polizeieinsätze. (Artikel der VA)
Der komplette Wien Bericht 2017 (PDF) auf der Webseite der VA

Einrichtungen für Menschen mit Behinderung
Im Bericht der VA an den National- und Bundesrat 2017 (Seite 86 – 104) werden Missstände in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung dokumentiert.
Ob bzw. inwieweit Österreich die Vorgaben der UN-BRK erfüllt, wird im Rahmen der Staatenprüfung Österreichs 2019 vom zuständigen UN-Komitee geprüft werden. Trotz Verbesserungen werden noch immer zahlreiche Verpflichtungen nicht erfüllt. Die eingangs beschriebenen Defizite müssen jedenfalls beseitigt werden.

Gegenteil von Inklusion ist Abschottung (Abschnitt ungekürzt):
Selbstbestimmtheit ist auch die Voraussetzung für Inklusion, also die Einbeziehung in die Gesellschaft. Sie ist etwa dann nicht gegeben, wenn Menschen mit Behinderung abgeschottet von der restlichen Gesellschaft wohnen und arbeiten. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn die einzigen verfügbaren Werkstätten und Wohnhäuser von der gleichen Trägerorganisation in räumlicher Nähe betrieben werden. Noch immer gibt es Regionen in Österreich, in denen Menschen mit Behinderung auf einen einzigen Anbieter angewiesen sind und sich mangels Alternativen in geschlossenen Systemen bewegen müssen. Eine von der Kommission 3 besuchte Einrichtung in Ktn. wurde vor Jahren genehmigt, obwohl sie 12 bzw. 15 km von den beiden nächst gelegenen Orten entfernt ist. Die nächste Bushaltestelle ist erst nach einem einstündigen Fußmarsch zu erreichen. In unmittelbarer Umgebung gibt es kaum Nachbarn, mit denen die Bewohnerinnen und Bewohner in Kontakt treten können. Eine (Re-)Integration ist daher faktisch nicht möglich. Inklusion ist in einem derartigen Umfeld nicht realisierbar.

Der komplette Bericht an den National- und Bundesrat 2017 (PDF) auf der Webseite der VA
Anm.: Der Bericht ist schwer zu lesen und setzt Fachwissen voraus.

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