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Mindestsicherung neu: Auswirkung auf Menschen mit Behinderung

Mindestsicherung neu: Auswirkung auf Menschen mit Behinderung published on

Text: Christina Paul
Jeder vierte, der eine Mindestsicherung bezieht, hat laut Statistik Austria eine Behinderung.
Bei dieser hohen Anzahl von Betroffenen war es deshalb sehr erfreulich, als die Bundesregierung in ihrer Gesetzesvorstellung der neuen Mindestsicherung verkündet hat. Menschen mit Behinderung sollen 155 Euro mehr bekommen. Bei genauer Betrachtung zeigt sich allerdings, dass die zusätzlichen 155 Euro von den Ländern ausgezahlt werden können, jedoch nicht müssen. Zusätzlich gibt es für Menschen mit Behinderung noch andere negative Auswirkungen.

Die Mindestsicherung ist das letzte mögliche soziale Netz in Österreich. Das bedeutet, wenn Arbeitslosengeld und Notstandbeihilfe nicht ausreicht, dann gibt es als letzte soziale Absicherung noch die Mindestsicherung.
MindestsicherungsbezieherInnen dürfen kein Vermögen besitzen (4188 Euro Rücklagen auf dem Sparbuch – für Alleinstehende). Eigentum und Vermögen werden teilweise zugerechnet. Die gesetzlichen Regelungen sind diesbezüglich varriabel auslegbar und unklar (z.B.: „Angemessener Hausrat“).

Die sogenannte bedarfsorientierte Mindestsicherung setzt sich in Österreich aus zwei Teilen zusammen: Dem Grundbetrag von 628,32 Euro und dem Wohnkostenanteil von 209,44 Euro. Das ergibt einen Betrag der Mindestsicherung in Höhe von insgesamt 837,76 Euro pro Monat.
Anm.: Der Wohnkostenanteil ist der Schlüssel zur Armut, da nicht die Mietkosten der Betroffenen berücksichtigt werden – je höher die Miete, umso weniger bleibt für den Lebensunterhalt. Und die Lebenserhaltungskosten stiegen in den letzen Jahren überproportional zur Inflationsrate.

Der Anspruch und die Höhe der Mindestsicherungsbezüge werden durch Einkommen, Unterhaltszahlung oder Arbeitslosengeld beispielsweise reduziert.

Unklarer Gesetzesentwurf – Verschlechterung für Menschen mit Behinderungen
Unklar bei dem neuen Gesetzesentwurf der von der Bundesregierung vorgestellt wurde ist, ob nun die Notstandhilfe mit dem Arbeitslosengeld zusammen gelegt werden soll und ob die Notstandhilfe weiterhin unbegrenzt in Anspruch genommen werden kann, oder ob die Dauer des Bezugs begrenzt wird. Sollte die befristete Notstandhilfe durchgesetzt werden, betrifft das zwei Personengruppen die mit Schwierigkeiten am Arbeitsmarkt zu kämpfen haben: Arbeitslose im höheren Alter und Arbeitslose mit einer Behinderung oder einer chronischen Erkrankung.

Massive Bedrohung für behinderte Menschen
Die Presse schreibt in einem Artikel am 3.1.2019, dass die Mindestsicherung eine massive Bedrohung für behinderte Menschen werden könnte: Laut dem neuem Gesetz der Bundesregierung für eine bundeseinheitliche Sozialhilfe, welche die momentane Mindestsicherung ablösen soll, sollen Menschen mit einer Behinderung 155 Euro mehr erhalten.

Kein Anspruch auf Behindertenbonus
Dieses Gesetz muss jedoch kritisch gesehen werden, da bei diesem kein Anspruch auf den Behindertenbonus formuliert wurde. Laut der künftigen Sozialhilfe können die Länder weniger auszahlen, aber nicht mehr. Statt Mindeststandards werden Höchstgrenzen festgelegt, die von den Ländern unreguliert reduziert werden können. 155 Euro sind die Höchstgrenze, die von den Ländern ausbezahlt werden dürfen.

Deckelung: Familien mit behinderten Kindern bekommen weniger
Die Presse weist in ihrem Artikel auch darauf hin, dass das Gesetz noch mehr negative Regelungen für Menschen mit Behinderung beinhaltet: Die Zulässigkeit einer betragsmäßigen Begrenzung (sogenannte „Deckelung) für die Bedarfsorientierte Mindestsicherung, betrifft laut dem neuen Gesetzesentwurf Mehrkindfamilien, somit auch Familien mit behinderten Kindern.

Wien: 1728 Euro weniger Haushaltseinkommen im Jahr
Es soll weiters auch einen Deckel für Wohngemeinschaften für Erwachsene geben, das gilt auch für Wohngemeinschaften mit WG-Bewohner die eine Behinderung haben.
Ebenfalls nicht vorgesehen ist im neuen Sozialhilfegesetz, dass in Wien Menschen mit Behinderung wie Alleinlebende gestellt werden, und somit nicht mehr die volle Mindestsicherung beziehen können. Das wiederum bedeutet, dass ihr Haushaltseinkommen von 1870 Euro auf bis zu 1726 reduziert werden könnte.

Behindertenorganisationen und Behindertenanwalt Hofer sind deshalb in Alarmbereitschaft und fordern dringend den Gesetzesentwurf zu überarbeiten.

Artikel und Presseaussendung zum Thema:
Mindestsicherung: Massive Bedrohung für Behinderte („DiePresse“ – kostenpflichtiger Artikel)

Hacker/Hebein zu Mindestsicherung: Die soziale Sicherheit für alle Menschen in unserer Stadt ist unantastbar

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