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Wahlfreiheit Bankomatkarten mit NFC-Funktion – Offener Brief

Wahlfreiheit Bankomatkarten mit NFC-Funktion – Offener Brief published on

Wir haben viele Reaktionen auf unsere Artikel zur NFC-Funktion mittels Bankomatkarten erhalten. Auf die Stellungnahme der BAWAG-PSK vom 14. Dez. 2018 (PDF) auf unsere BMIN-Artikel, wollen wir – BMIN und einige Unterstützer dieses Anliegens – mit einem offenen Brief an die dafür Verantwortlichen der Banken, der Politik und des Konsumentenschutzes appellieren, Wahlfreiheit bezüglich der NFC-Funktion bei Bankomatkarten sicherzustellen.

OFFENER BRIEF

Sehr geehrte Frau Bundesministerin Mag.a Beate Hartinger-Klein,
sehr geehrte Damen und Herren vom Konsumentenschutzministerium,
sehr geehrte Entscheidungsträger der BAWAG-PSK!

Unser überparteiliches Anliegen ist die verpflichtende Möglichkeit für den Konsumenten die NFC-Funktion der Bankomatkarte durch die Banken deaktivieren lassen zu können.

NFC-Technologie
Die NFC-Technologie, kurz für Near Field Communication, fand in den vergangenen Jahren immer mehr Einzug in das alltägliche Leben der Bürger. Gerade im Bereich Mobile Payment ist NFC mittlerweile ein gängiger Begriff. Ob als Chip in der Bankomat-, Kreditkarte oder im Smartphone implementiert – die Datenübertragung auf kurze Distanzen soll unsere finanziellen Transaktionen wesentlich vereinfachen. Die Bankomatkarte an eine bestimmte Stelle halten, schon ist die Rechnung bezahlt. Den PIN-Code (4-stelliger Sicherheitscode) braucht man bis zu einem Betrag von 25 € nicht mehr einzugeben. Das Bezahlen an der Kassa geht dank NFC nun schneller als früher. Die Einführung dieser Technologie liegt vor allem auch im Interesse der Wirtschaftstreibenden und Banken.

Gefahren: Wie sicher sind die Daten bei NFC-Kreditkarten?
Zum Sicherheitsrisiko: Zu den beworbenen Vorteilen dieser Technologie gesellen sich auch Risiken. Überall, wo bei Zahlungen mobil Daten übertragen werden, können sich Kriminelle Zugang verschaffen. Im Internet kursieren mittlerweile auch Apps, die speziell dazu gedacht sind, die Daten von NFC-Kreditkarten auszuspionieren.

Taschendiebstahl per App: Kreditkarte mit eingebautem Risiko (siehe Youtube-Video)

Eine Zahlungsabwicklung mit der Bankomatkarte war immer durch einen Pin-Code geschützt und diese Absicherung wird durch die NFC-Funktion umgegangen. Bis zu 125 Euro (5x 25 Euro) können ohne Code für Bezahlungen verwendet werden.
Das Risiko kann unterschiedlich eingeschätzt werden. Etwaige Schadensfälle werden gar nicht als solche erkannt (z.B. wenn Missbrauch in der Familie vorkommt).
Menschen mit Behinderung sind besonders betroffen, da die Verwendung in Verbindung mit eBanking und Smartphones auch technisches Wissen voraussetzt, das gerade bei älteren, gebrechlichen Personen, aber auch bei Menschen mit Behinderung nicht unbedingt gegeben ist. Außerdem sind diese durch gewaltsame Übergriffe besonders gefährdet.

Einige Beispiele warum Wahlfreiheit wichtig ist:
* Bei mehreren Bank-Konten (Pensions- bzw. Privatkonten, Geschäftskonten, etc.) ist fraglich, ob für alle die NFC-Funktion von Vorteil bzw. nötig ist.
Bankomatkarten sollen sicher verwahrt werden, darauf wird auch in den Geschäftsbedingungen hingewiesen, damit kein Unbefugter diese missbräuchlich verwenden kann. Bankomatkarten müssen vermutlich zukünftig öfter gesperrt werden – auch wenn man sie nur „verlegt“ hat, da der PIN-Code Schutz nun teilweise wegfällt.

* Bei unseren Recherchen ist uns aufgefallen, dass Bankomatkartenbesitzer gar nicht wussten, dass die NFC-Funktion auf ihrer Bankomatkarte vorhanden ist. Ob diese aktiv ist, kann man ja nur bei einem Zahlungsterminal testen.

* Die BAWAG PSK deaktiviert nicht die NFC-Funktion auf Wunsch der Kunden, daher ist ein Wechsel zu einer anderen Bank mit einem großen Mehraufwand verbunden und gerade für Menschen mit Behinderung ein schweres Unterfangen vor allem dann, wenn die Filiale schon barrierefrei zugänglich ist (es gibt genügen Beispiele für Banken, die nicht barrierefrei zugänglich sind).

* Einer der Hauptgründe, warum die Banken die NFC-Funktion so forcieren, ist leicht nachvollziehbar: Es soll mehr bargeldloser Zahlungsverkehr erfolgen.

Immer wieder entsteht der Eindruck, dass Bankomatkarten mit NFC-Funktion von den Banken so gewollt sind. Deshalb ist es wichtig, jetzt ein Zeichen zu setzen, damit die Wahlmöglichkeit, die NFC-Funktion deaktivieren zu lassen, weiterhin erhalten bleibt. Die BAWAG-PSK ist unseres Wissens momentan die einzige Bank in Österreich, die die Wahlmöglichkeit nicht mehr anbietet. Wir sind nach wie vor der Meinung, dass eine gesetzliche Regelung zur Deaktivierung der NFC-Funktion bei Bankomatkarten vom Konsumentenschutzministerium ausgehen müsste, da die anderen Banken die Deaktivierung nur freiwillig durchführen.

Auch Wirtschaftsfachleute, Lehrer, Journalisten, Künstler und viele nicht behinderte Menschen stehen dieser Entwicklung kritisch gegenüber.

Wir fordern die Verantwortlichen der Banken, der Politik und des Konsumentenschutzes auf, Wahlfreiheit bezüglich der NFC-Funktion bei Bankomatkarten sicherzustellen.

Mit freundlichen Grüßen

Christine und Peter Becella, Klaus Brückner, Niels Cimpa, Mag.a Bernadette Feuerstein, Hon. Prof. Dr. Henrietta Geuder, David Herrmann (MA), Matthias Herrmann (MSc), Dr. Heinz Hieber, Dr. Johannes Hinteregger, Roland Hirtl, Ing. Bernhard Hruska, Michael Jungwirth, Klaudia Karoliny, Ernst Kocnik, Isabella Krapf, Erwin Leder, Marina Lendwich, Jutta Matysek, Pepo Meia, Mag.a Angelika Pipal-Leixner, Dr. Erwin Riess, Mag. Sebastian Ruppe, NR.Abg. Birgit Sandler, Johann Schmidt, Ing. Mag. FH Erwin Schuecker, Annemarie Schwarz, Robert Schwarz, Raoul Josef Senekovitc, Dr. Klaus Sypal, Mag. Otto Wagner, Georg Wessely (MSc);

BMIN-Artikel zum Thema:
BAWAG-PSK: Keine Wahlmöglichkeit für Bankomatkarte mit NFC–Funktion (BMIN-Info vom 28.11.2018)
Sicherheitsrisiko: Bankomatkarte mit NFC–Funktion (BMIN-Info vom 22. Nov. 2018)

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