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NFC-Zwangsbeglückung durch die BAWAG-PSK

NFC-Zwangsbeglückung durch die BAWAG-PSK published on

Text: Pepo Meia, Niels Cimpa, David Herrmann
Wie „Die Presse“ bereits am 9. Jänner 2014 berichtete, hatten die Arbeiterkammer und der VKI schon seinerzeit Bedenken bezüglich der Wahlmöglichkeit bei Geldkarten mit NFC-Funktion. Die BAWAG-PSK war damals österreichweit die einzige Bank, die aktiv die Wahlmöglichkeit einer Karte mit oder ohne NFC-Funktion angeboten hat.

Im Presseartikel vom 9. Jan. 2014 heißt es auszugsweise:
Kunden haben bei kontaktloser Kartenzahlung keine Wahlmöglichkeit, moniert die Arbeiterkammer.

Bis zu 125 Euro Schaden
Mit Ausnahme der BAWAG-PSK, die aktiv die Wahl einer Karte mit oder ohne NFC-Funktion anbietet, werde diese Bezahlfunktion dem Kunden aufgedrängt, kritisieren AK und VKI. Peter Kolba von der VKI-Rechtsabteilung kritisiert im Ö1-“Morgenjournal“, dass die Kunden nicht überall die Wahlmöglichkeit erhalten. Zumal im Falle eines Kartenverlustes ein Schaden von bis zu 125 Euro entstehen kann, sofern dem Kunden zumindest leichte Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.
(Kompletter Presseartikel vom 09.01.2014)

NFC-Zwangsbeglückung durch die BAWAG-PSK
Seit 1. Jänner 2019 haben BAWAG-Kunden keine diesbezügliche Wahlmöglichkeit mehr. Wer die neuen AGB´s beeinsprucht, wird beinhart gekündigt. Gewinnmaximierung statt Kundenfreundlichkeit scheint nun die Devise des Hedgefonds „Cerberus“ und der BAWAG-PSK Verantwortlichen zu sein …

Nach mehrmaliger Anfrage bei der BAWAG-PSK haben wir am 18. Jänner 2019 einen offenen Brief mit 32 Unterstützern, darunter befinden sich auch Politiker, veröffentlicht:
Wahlfreiheit Bankomatkarten mit NFC-Funktion – Offener Brief

Wir haben viele Reaktionen auf unsere Artikel zur NFC-Funktion mittels Bankomatkarten erhalten. Auf die Stellungnahme der BAWAG-PSK vom 14. Dez. 2018 (PDF) auf unsere BMIN-Artikel, wollen wir – BMIN und einige Unterstützer dieses Anliegens – mit einem offenen Brief an die dafür Verantwortlichen der Banken, der Politik und des Konsumentenschutzes appellieren, Wahlfreiheit bezüglich der NFC-Funktion bei Bankomatkarten sicherzustellen.

EU-Richtlinie – Vollharmonisierung des Zahlungsverkehrs
Laut Auskunft vom Konsumentenschutzministerium vom 30.01.2019 steht angeblich eine europäische Richtlinie (Vollharmonisierung des Zahlungsverkehrs) unserer Forderung im Weg. Damit wäre diese Thematik nicht auf nationaler Ebene zu lösen, sondern ein EU-Thema.

Nationale Regelung durchaus möglich
Dr. Peter Kolba, Obmann vom Verein zum Schutz von Verbraucherinteressen und vormals 27 Jahre Leiter des Bereiches Recht im VKI, hat sich mit den Gefahren der NFC beschäftigt und unterstützt unsere Forderung. Er ist jedoch auch der Meinung, dass eine diesbezügliche nationale Regelung durchaus rechtlich möglich wäre.

Peter Hacker setzte auf Freiwilligkeit bei der BAWAG-PSK
Der Wiener Stadtrat für Gesundheit, Soziales und Sport Peter Hacker (SPÖ) setzte auf „Freiwilligkeit“ bei der BAWAG-PSK in dieser Causa. Das Antwortschreiben ist ernüchternd (sinngemäß-auszugsweise): „Der BAWAG noch ihren Partnern ist ein durch NFC verursachter Schadensfall bekannt ist. Laut Auskunft bietet die NFC-Funktion ausschließlich Vorteile für die KundInnen. Die Möglichkeit der Deaktivierung der NFC-Funktion ist nicht vorgesehen.“
Anm.: Wenn dem so ist, warum zwingt man nun die BAWAG-Kunden und kündigt diese, wenn sie die NFC-Funktion nicht haben wollen und bietet nicht wie bis 31.12.2018, aktiv die Wahl einer Karte mit oder ohne NFC-Funktion an?

Videos zum Thema:
Taschendiebstahl per App: Kreditkarte mit eingebautem Risiko
(siehe Youtube-Video) – Anonyme Zahlungen sind bei Mobile Payment nicht mehr möglich – Datenschutz kann nicht gewährleistet werden.

Oma testet Bankberater mit versteckter Kamera (ZDF – WISO)
(siehe YouTube-Video) – Lockvogel Angelika, möchte ein neues Girokonto eröffnen und dabei Bankberater auf die Probe stellen. Dabei erlebt die 67-Jährige allerhand.

Kopf oder Geier?
(siehe Youtube-Video) – Das Lied ist zeitlos und entstand in der jetzigen Fassung bereits zur Jahrtausendwende. Sozial Schwache bleiben oft auf der Strecke.

Wer profitiert von Karten mit NFC- Funktion?
Vor allem Firmen, die Lesegeräte vertreiben.
Mobile Kartenterminals bieten alle Funktionen, die auch ein konventionelles Lesegerät bietet. Es akzeptiert Magnetstreifen, Chip- und NFC-Kreditkarten und alle EC-Karten.
Statt einer monatlichen Grundgebühr kauft man den Kartenleser für einen einmaligen Preis. Danach werden noch Gebühren fällig, wenn der Kartenleser genutzt wird. 0,95 % von EC-Kartenzahlungen und 2,75 % von Kreditkartenzahlungen werden von der Kartenlesefirma einbehalten. Es gibt in diesem Fall keine feste Vertragsbindung.
Der Kartenleser funktioniert in Verbindung mit einer App, die für iOS- und Android-Smartphones/Tablets kostenfrei in den jeweiligen Appstores erhältlich ist. Voraussetzung ist eine vorhandene Internetverbindung am Smartphone.
Das Lesegerät kann ortsunabhängig eingesetzt werden, der integrierte Akku hält bis zu 500 Zahlungsvorgänge durch, bevor er aufgeladen werden muss.
Anm.: Die Kosten tragen im Endeffekt die Konsumenten.

2018 hatte die BAWAG einen Rekordgewinn von ca. 570 Mio Euro und war auf „Einkaufstour“. Sie kaufte unter anderem die deutsche SÜDWESTBANK und hat den Kreditkartenherausgeber PayLife übernommen.

Barzahler schlagen Kartenzahler um sieben Sekunden (derStandard 12.02.2019)
Das schnellste und günstigste Zahlungsmittel ist immer noch die Barzahlung, erhob eine deutsche Studie

BMDW nicht zuständig
Wir haben auch um eine diesbezügliche Stellungnahme von Wirtschaftsministerin Dr. Margarethe Schramböck (ÖVP) ersucht und haben vom Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort erfahren, dass dieses Ministerium nicht zuständig sei wörtlich (auszugsweise): „Wir haben Ihre Anregung zur Wahlfreiheit von Bankomatkarten mit NFC-Funktion zur Kenntnis genommen. In gegenständlicher Angelegenheit müssen wir Ihnen leider mitteilen, dass das BMDW nicht zuständig ist.“

Ein Bankenwechsel ist speziell für Menschen mit Behinderung aufwändig. Außerdem ist nicht jeder Kunde auch gleichzeitig Nutzer eines Smartphones (nur mit einer App kann man seine Bankbewegungen in Echtzeit überwachen). Nicht nur ältere Menschen lehnen das ab. Ein persönlicher Kontakt wird für viele Kunden immer wichtiger und sichert somit auch Arbeitsplätze der Bankmitarbeiter.
Viele Bürger verwenden trotz Internets prinzipiell kein online-banking. Ebenso wie beim online-banking, sollte auch Wahlfreiheit bei Geldkarten bzgl. NFC gegeben sein – und keine Zwangsbeglückung von mündigen Bürgern.

Anm.: Es ist jetzt schon so, dass nur widerwillig bei vielen österreichischen Banken Bankomatkarten mit NFC-Funktion umgetauscht werden (nur nach nochmaliger persönlicher Urgenz).
Wir fragen uns schon, warum sollten die anderen Banken die Wahlmöglichkeit bei Bankomatkarten mit NFC-Funktion beibehalten, wenn die BAWAG-PSK als einzige Bank in Österreich diese ab 1. Jänner 2019 nicht mehr gewährt?
Deshalb sollte rasch eine gesetzliche Regelung erfolgen – am besten natürlich EU-weit, da nun die BAWAG-PSK die Wahlmöglichkeit nicht mehr anbietet.
Die ehemalige Gewerkschaftsbank wurde mit öffentlichen Mitteln gerettet. Der Börsengang wurde 2018 vollzogen, BAWAG-Manager wurden fürstlich entlohnt und viele BAWAG-PSK Filialen wurden bereits geschlossen.

BMIN hat alle Parlamentsklubs und Konsumentensprecher, aber auch alle EU-Spitzenkandidaten um eine diesbezügliche Stellungnahme ersucht.

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