Skip to content

Wie barrierefrei ist Währing?

Wie barrierefrei ist Währing? published on

Text: Naz Kuecuektekin (bz Währing) / Anm. BMIN-Red.
Nicht funktionierende Türöffner und fehlende Rampen – mangelt es Währing etwa an Barrierefreiheit?

(naz.) Gleiches Recht für alle, denn schließlich soll niemand ausgeschlossen oder benachteiligt werden – ein Ansatz von dem unsere Gesellschaft geleitet wird. Umso schockierender ist daher ein aktuelles Anliegen der Initiative Behinderte Menschen Inklusiv (BMIN).
In einem Lokalaugenschein stellt Pepo Meia fest, dass der Zugang zum Amtshaus in der Martinstraße 100, oder der Seniorentagestätte in der Gentzgasse 14-20 nicht unbedingt rollstuhlfreundlich sind.

Nicht möglich ohne Hilfe
„Der automatische Türöffner beim Haupteingang des Amtshauses funktionierte nicht. Auch nicht das Betätigen der Klingel zum Portier. Für die steilen Stufen zum Portier gibt es für Rollstuhlnutzer einen Schrägaufzug. Man muss sich aber Millimeter genau einparken, damit er sich in Bewegung setzt, Auch die Schutzbügel funktionieren nicht automatisch“, so Meia. Ebenfalls kritisiert die Initiative die Barrierefreiheit der Seniorentagestätte in der Gentzgasse. Eine Stufe beim Eingang acht es Rollstuhlfahrern unmöglich hineinzukommen und das obwohl, laut BMIN, seit elf Jahren eine Rampe versprochen wird.

Mängel im Amtshaus temporär (Anm. „zeitlich begrenzt“)
An der Bezirksvorstehung ging die Kritik nicht vorüber. Eine Überprüfung der angesprochenen Mängel fand daher bereits statt. „Beim defekten Türöffner wurde trotz täglicher Funktionsprüfung tatsächlich einen Störung festgestellt, diese jedoch umgehend beseitigt. Eine Störung des Treppenlift konnte im Rahmen der wöchentlichen Prüfung nicht festgestellt werden. Trotzdem wurde eine aus außerordentliche Prüfung veranlasst“, verkündet die zuständige Magistratsabteilung 34 für Bau- und Gebäudemanagement.

Bezirkschefin Silvia Nossek (Grüne), betont zudem, dass das Amtshaus zur Zeit saniert wird und die Mängel temporär sind. „So wie es derzeit ist, bin ich auch nicht wirklich zufrieden, aber mit den Endplänen dafür umso mehr“, gesteht sie au Nachfrage der bz ein. Nach Fertigstellung der Bauarbeiten soll die neue Aufzugsanlage im Halbstock halten, sodass man über eine Rampe und elektronischen Türöffner vom Eingang Währinger Straße ohne Treppenlift hineingelangen kann, über die dann alle Geschosse barrierefrei erreichbar sind.

Tagesstätte bereits barrierefrei
Beim Wiener Hilfswerk, von dem die Seniorentagesstätte geleitet wird, stößt die Kritik der Initiative nur teilweise auf Verständnis. „Der ursprüngliche geplante barrierefreie Eingang konnte aus technischen Gründen leider nicht verwirklicht werden. Aber es wird mit einer mobilen Rampe gearbeitet, die im Bedarfsfall aufgelegt wird“, heißt es in einem offiziellen Statement. (Link zum bz-Originalartikel – PDF)

BMIN-Artikel zum Thema:
Amtshaus Währing: Barierefreiheit noch mangelhaft
Tageszentrum Währing: Nach 11 Jahren immer noch keine Rollstuhl-Rampe

Anm. BMIN-Red.: Wir bedanken uns für die gute Zusammenarbeit mit der bz-Redakteurin Naz Kuecuektekin, möchten aber noch ergänzend einige Beispiele vom „Bezirkskern Währing“ – unmittelbare Umgebung vom Amtshaus – bzgl. barrierefreie Zugänglichkeiten bringen.

Zuerst ein außergewöhnlich positives Beispiel einer kleinen Trafik gegenüber der Straßenbahnhaltestelle in der Währinger Straße.

            

Mit dem E-Rollstuhl kommt man ohne fremde Hilfe in die Trafik. Wie man auf dem Foto erkennen kann, wurde die Stufe beim Eingang entfernt und mit einer Innenpampe ergänzt – vorbildliche Eigeninitiative!

Im Vergleich dazu die danebenliegende POST-BAWAG-PSK.

     

Die Stufe beim Haupteingang könnte man entfernen. Wie auf dem Foto ersichtlich gibt es zwar einen barrierefrei zugänglichen Hintereingang, der jedoch bei beiden Besuchen verstellt war. Außerdem kann sich ein Betroffener nicht bemerkbar machen, da nicht einmal eine Außenklingel vorhanden ist.

Die Bank Austria – Uni Credit ist tadellos zugänglich.

Die ERSTE Bank, die bzgl. Barrierefreiheit einen guten Ruf genießt, ist in dieser Filiale katastrophal (siehe Fotos unten). Mitarbeiter versicherten, dass noch diesen Sommer diese Filiale barrierefrei zugänglich sein wird. Wir sind gespannt und werden darüber berichten.

   

Bundesverfassung Art. 7 – Bundesbehindertengleichstellungsgesetz – UN-Behindertenrechtskonvention
In Artikel 7 der Österr. Bundesverfassung (einstimmiger Beschluss – seit 1997 in Kraft) ist ein Benachteiligungsverbot für Menschen mit Behinderung in allen Bereichen des täglichen Lebens festgeschrieben. 2007 wurde von Sozialminister Dr. Erwin Buchinger (SPÖ) die UN-Behindertenrechtskonvention unterzeichnet. Seit drei Jahren müsste laut Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG) der öffentliche Raum barrierefrei sein, aber auch Dienstleitungen, wie Banken und Geschäfte, sollten für behinderte Personen selbstständig (ohne fremde Hilfe) zugänglich sein. Vieles hat sich verbessert, jedoch von Inklusion, wie manche Beispiele zeigen, sind wir noch weit entfernt.

Primary Sidebar