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Lebenshilfe warnt vor finanzieller Verschlechterung für Menschen mit erheblichen Behinderungen

Lebenshilfe warnt vor finanzieller Verschlechterung für Menschen mit erheblichen Behinderungen published on

Text: Lebenshilfe Österreich

Zum Tag gegen Armut fordert die Lebenshilfe die Aufnahme einer Ausnahmebestimmung im Familienlastenausgleichsgesetz und Erhöhung der steuerpflichtigen Einkommensgrenze

Wien (OTS) – „Durch die vom Nationalrat beschlossene Steuerpflicht der Ausgleichszulage gibt es im Zuge der Steuerreform neben dem Sozialhilfegrundsatzgesetz nun weitere finanzielle Verschlechterungen für Menschen mit erheblichen Behinderungen“, warnt Lebenshilfe-Generalsekretär Albert Brandstätter. Ab 1. Jänner 2020 sollen nämlich sozial- oder pensionsversicherungsrechtliche Ausgleichs- oder Ergänzungszulagen als steuerpflichtiges Einkommen (nach § 3 Abs. 1 Z 4 lit. f EStG) gewertet werden.

Was das für Menschen mit erheblichen Behinderungen bedeutet, zeigt ein Rechenbeispiel:

Ein Mensch mit erheblichen Behinderungen, der eine Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension samt Ausgleichszulage bezieht, erhält derzeit 933 Euro. Hiervon werden 5,1% als Krankenversicherungsbeitrag abgezogen, daher verbleiben monatlich 885,40 Euro. Die Person hat ein steuerpflichtiges Jahreseinkommen von 10.624,80 Euro und liegt somit über der Einkommensgrenze für die Familienbeihilfe von 10.000,00 Euro. Das bedeutet für die Betroffenen, dass sie bei tendenziell steigenden Lebenshaltungskosten um 624,80 Euro jährlich weniger Geld zur Verfügung haben werden als bisher.

Weitere Armutsgefährdung vorprogrammiert
„Die erhöhte Familienbeihilfe dient dazu, behinderungsbedingte Mehraufwendungen auszugleichen. Findet die Ausgleichszulage nunmehr als steuerpflichtiges Einkommen Berücksichtigung und wird die Einkommensgrenze für die Familienbeihilfe überschritten, sind hohe Rückzahlungen zu erwarten“, befürchtet Brandstätter.

Ähnlich wie bei der Sozialhilfe NEU birgt laut Lebenshilfe die beschlossene Besteuerung der Ausgleichzulage eine weitere Gefahr, Menschen in die Armut zu führen. Die zu berücksichtigende Einkommensgrenze, die zur Reduktion bzw. Wegfall der erhöhten Familienbeihilfe führt, liegt weit unterhalb der Armutsgefährdungsschwelle von 1.259 Euro pro Monat oder bei rund 15.105 Euro pro Jahr nach EU SILC (Stand 2018). Bei Haushaltseinkommen unter diesem Schwellenwert wird Armutsgefährdung angenommen.

Arm sein bedeutet weniger Chancen auf Bildung und soziale Teilhabe. Nach Art 28 der UN-Behindertenrechtskonvention haben Menschen mit Behinderungen das Recht auf einen angemessenen Lebensstandard und sozialen Schutz. Österreich hat durch die Unterzeichnung der Behindertenrechtskonvention die Pflicht alle geeigneten Maßnahmen, einschließlich gesetzgeberischer Maßnahmen zur Änderung oder Aufhebung bestehender Gesetze zu treffen.

Brandstätter: „Daher fordert die Lebenshilfe von der künftigen Regierung diesem Kurs entschieden entgegenzutreten: Ein wichtiger rascher Schritt sollte die Aufnahme einer gesetzlichen Ausnahmebestimmung im Familienlastenausgleichsgesetz sein. Bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens soll die Ausgleichszulage außer Betracht bleiben. Zudem soll die steuerpflichtige Einkommensgrenze auf die Höhe der Armutsgefährdungsgrenze von 15.105 Euro angehoben werden.“

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