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Ministerrat beschließt Verlängerung des NAP

Ministerrat beschließt Verlängerung des NAP published on

Text: BMIN
Am 6. November 2019 beschloss der Ministerrat die Verlängerung des Nationalen Aktionsplan Behinderung (kurz NAP) um ein Jahr, also bis zum 31. Dezember 2021.

Am 31. Oktober stellte Bundesministerin Mag. Dr. Brigitte Zarfl einen Antrag an den Ministerrat. In diesem schlug die Sozialministerin die einjährige Verlängerung vor. In ihrem Antrag zählte sie mehrere Punkte auf, warum eine Verlängerung für sinnvoll gehalten wird:

„Im Sinne einer hohen Qualität sprechen folgende Gründe für eine Verlängerung des aktuellen NAP Behinderung und der Erstellung des neuen NAP Behinderung:

  •  Mehr Zeit für die Texterstellung hinsichtlich „Ausgangslage“, „Zielsetzungen und Indikatoren“ sowie „Maßnahmen“ in den einzelnen Unterkapiteln des NAP.
  •  Mehr Zeit für die Koordinierung der einzelnen Teams untereinander.
  •  Mehr Zeit für die Abstimmung mit den Ländern, insbesondere im Bereich der gemeinsamen Zielsetzungen.
  •  Berücksichtigung der Ergebnisse der Evaluierung des NAP Behinderung 2012-2020 (Endbericht am 31. Mai 2020).
  •  Berücksichtigung der Ergebnisse der zweiten Staatenprüfung Österreichs vor dem UN-Behindertenrechtsausschuss (voraussichtlich im Herbst 2020).
  •  Vermeidung einer „Lücke“ zwischen dem „alten“ und dem „neuen“ NAP Behinderung.

Nach Anhörung des Bundesbehindertenbeirates (Bundesministerien, Parlamentsparteien, Länder, Sozialpartner, Behindertenorganisationen) am 18. Oktober 2019, der sich ebenfalls für eine Verlängerung ausgesprochen hat, schlage ich daher vor, dass die Bundesregierung den bis 31. Dezember 2020 geltenden NAP Behinderung um ein Jahr bis zum 31. Dezember 2021 verlängert.“

Das komplette Dokument (PDF) kann man auf der Webseite des Bundeskanzleramtes herunterladen.

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