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Assistenzhunde: Ungleichbehandlung beseitigt

Assistenzhunde: Ungleichbehandlung beseitigt published on

Text: ÖZIV Burgenland
Verankerung der Gleichstellung aller Assistenzhunde im Steuerreformgesetz 2020 beschlossen

Bis dato wurden ausgebildete Blindenführhunde mit 10% besteuert, Signal- und Assistenzhunde jedoch mit 20%, gegen diese Ungleichbehandlung ist der ÖZIV Burgenland vorgegangen.

Der ÖZIV Burgenland hat zusammen mit der ÖZIV Bundeszentrale an diesem Thema gearbeitet und beim Bürgeranwalt hat Präsident Hans-Jürgen Groß das Thema „Steuerliche Ungleichbehandlung von Assistenzhunden“ (Sendung, 28.3.2019) diskutiert.

Mit dem beschlossenen Steuerreformgesetz 2020 wurde aufgrund der Bürgeranwaltssendung der Steuersatz mit 10% für die Lieferung ALLER Assistenzhunde festgelegt.

Bereits im Jahr 2016 hat der ÖZIV Burgenland im Rahmen eines Schlichtungsverfahrens erfolgreich für die Umsetzung der Gleichstellung aller Assistenzhunde (Servicehunde, Signalhunde, Blindenführhunde) bezüglich möglicher Zuschüsse gekämpft.

Bis zu diesem Zeitpunkt ist ausschließlich die Anschaffung von Blindenführhunden finanziell gefördert worden.

Die neuen Grundlagen für mögliche Förderungen seitens des Sozialministeriumservice sind mit 01.01.2018 in Kraft getreten – die Richtlinien umfassen nun die gesamte Gruppe der Assistenzhunde!

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