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Volksanwaltschaft präsentiert Jahresbericht 2019

Volksanwaltschaft präsentiert Jahresbericht 2019 published on

Text: Volksanwaltschaft
Im Jahr 2019 wandten sich rund 16.600 Menschen mit einem Anliegen an die Volksanwaltschaft. Das bedeutet, dass durchschnittlich 67 Beschwerden pro Arbeitstag einlangten. In 48 % aller Beschwerdefälle veranlasste die Volksanwaltschaft eine detaillierte Überprüfung. Insgesamt wurden 8.016 Prüfverfahren eingeleitet. Bei 4.051 Beschwerden gab es keine hinreichenden Anhaltspunkte für einen Missstand in der Verwaltung, weshalb kein Prüfverfahren eingeleitet wurde. In diesen Fällen unterstützte die Volksanwaltschaft die Betroffenen mit Informationen zur Rechtslage und allgemeinen Auskünften. 4.574 Beschwerden fielen nicht in die Zuständigkeit der Volksanwaltschaft. Auch in diesen Fällen versuchte sie zu helfen, indem sie den Kontakt zu anderen Behörden herstellte oder über weiterführende Beratungsangebote informierte.

Kollegium Volksanwaltschaft Juli 2019

Beschwerdeaufkommen im Bereich öffentliche Verwaltung
Rund 29 % aller Prüfverfahren (1.464) betrafen den Bereich Arbeit, Soziales und Gesundheit. Die Beschwerden bezogen sich insbesondere auf Mängel bei der Pflegegeldeinstufung sowie Probleme rund um die Pensionszuerkennung und das Arbeitslosengeld. Unverändert hoch ist das Beschwerdeaufkommen von Menschen mit Behinderung.
Beschwerden über den Justizbereich stehen mit 1.111 Prüfverfahren (rund 22 % aller Verfahren) an zweiter Stelle Diese betrafen die Justizverwaltung, den Strafvollzug und die Prüfung von Verfahrensverzögerungen. Gegenüber dem Vorjahr ist die Anzahl der Beschwerden um knapp 19 % gestiegen. Beanstandet wurden insbesondere die Dauer von Gerichtsverfahren und Verfahren der Staatsanwaltschaften sowie der Strafvollzug.
1.011 Prüfverfahren wurden im Bereich Innere Sicherheit eingeleitet (rund 20 % aller Verfahren). Die Beschwerden bezogen sich in einem erheblichen Ausmaß auf das Fremden- und Asylrecht sowie die Polizei. Tendenziell ist festzustellen, dass die Anzahl der Prüfverfahren zur Dauer der Asylverfahren gegenüber den Vorjahren rückläufig ist. Diese Entwicklung korrespondiert mit dem deutlichen Rückgang der Asylanträge und dem Abbau der offenen Asylverfahren.
Neben der Bundesverwaltung kontrolliert die Volksanwaltschaft auch die gesamte Landes- und Gemeindeverwaltung in sieben Bundesländern (ausgenommen Tirol und Vorarlberg). Im Berichtsjahr führte die Volksanwaltschaft insgesamt 2.917 Prüfverfahren in der Landes- und Gemeindeverwaltung durch. Inhaltlich betrafen die meisten Beschwerden das Sozialwesen (27,5 %), insbesondere die Mindestsicherung, die Jugendwohlfahrt und Angelegenheiten von Menschen mit Behinderung. Rund jeder fünfte Prüffall (21 %) entfiel auf die Bereiche Raumordnung und Baurecht, gefolgt von Problemen rund um das Staatsbürgerschaftsrecht und die Straßenpolizei sowie Gemeindeangelegenheiten.

Präventiver Schutz der Menschenrechte
Die Volksanwaltschaft hat den verfassungsgesetzlichen Auftrag, die Einhaltung von Menschenrechten zu schützen und zu fördern. Gegenstand des Mandats ist die Kontrolle von öffentlichen und privaten Einrichtungen, in denen Menschen in ihrer Freiheit beschränkt sind. Zu diesen „Orten der Freiheitsentziehung“ zählen Justizanstalten, Polizeianhaltezentren, Alten- und Pflegeheime, psychiatrische Abteilungen und Jugendwohlfahrtseinrichtungen. Darüber hinaus kontrolliert die Volksanwaltschaft Einrichtungen für Menschen mit Behinderung, um Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch zu verhindern. Sie überprüft weiters die Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt durch die Exekutive, etwa bei Demonstrationen, Großveranstaltungen, Versammlungen oder Abschiebungen.

Mit der Durchführung der Kontrollen hat die Volksanwaltschaft sechs Experten-Kommissionen betraut. Diese führten im Berichtsjahr insgesamt 505 Kontrollen durch. 472 Kontrollen fanden in Einrichtungen statt, in denen Menschen angehalten werden. 33-mal wurden Polizeieinsätze begleitet. Um einen möglichst unverfälschten Eindruck zu erhalten, erfolgten die Kontrollen in der Regel unangekündigt. Lediglich 5 % der Kontrollen waren angekündigt.

In 77 % der präventiven Kontrollen sahen sich die Kommissionen veranlasst, die menschenrechtliche Situation zu beanstanden. Die Volksanwaltschaft prüft diese Fälle auf Grundlage der Wahrnehmungen der Kommissionen und setzt sich mit den zuständigen Ministerien und Aufsichtsbehörden in Verbindung, um auf Verbesserungen hinzuwirken. Viele festgestellte Missstände und Gefährdungen konnten dadurch bereits beseitigt werden. Ergebnis dieser Prüftätigkeit sind zahlreiche Empfehlungen der Volksanwaltschaft, die menschenrechtliche Standards in den Einrichtungen gewährleisten sollen.

Die Liste aller Empfehlungen ist hier abrufbar.

Im Anschluss an die Präsentation der Zahlen, Daten und Fakten zum Jahresbericht 2019, gaben die Volksanwälte Werner Amon, Bernhard Achitz und Walter Rosenkranz Einblick in die Tätigkeit ihrer Geschäftsbereiche. Details lesen Sie in der Presseunterlage und im Jahresbericht 2019.

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