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Pflegegeldergänzungsleistung: Erhöhung ab 1.1.2021

Pflegegeldergänzungsleistung: Erhöhung ab 1.1.2021 published on

Text: BMIN / Quelle: FSW
Sonderlösung von 2020 wird nicht weitergeführt. Erhöhung des Pflegegeldes wird wieder abgezogen
Die Stadt Wien erhöht die Unterstützung im Bereich der Pflegegeldergänzungsleistung für Persönliche Assistenz (PGE für PA). Mit 1. Jänner 2021 wird der entsprechende Stundensatz vom Fonds Soziales Wien um 12,5 Prozent von aktuell 16 auf 18 Euro angehoben. Der Stundensatz wurde seit Beginn der Leistung nicht erhöht. Die 12,5 %ige Erhöhung der PGE-Leistung ist als längst fälliger Wertausgleich zu betrachten.

Durch die deutliche Erhöhung des Stundenrichtsatzes der PGE für PA wird eine spürbare Verbesserung für Menschen mit Behinderung, die die PGE für PA beziehen, sowie deren Angehörige und Assistenten geschaffen.

Zur Erklärung: Die Pflegegeldergänzungsleistung für Persönliche Assistenz (PGE für PA) wurde 2008 zur Regelleistung der Behindertenhilfe. Die Stadt Wien hat bis heute im Vergleich zu anderen Bundesländern noch immer die beste und treffsicherste Leistung, die Menschen mit Behinderung ermöglicht, ihr Leben selbstbestimmt zu organisieren. Die Zahl der PGE-BezieherInnen ist mittlerweile auf 360 Menschen mit Behinderung angestiegen.

Nachdem sich durch die Erhöhung des Stundensatzes die Situation deutlich verbessert hat, wird die Sonderlösung von 2020 bei der der Abzug des Pflegegeldes ausgeglichen wurde, somit in dieser schwierigen und herausfordernden Zeit nicht weitergeführt. Die Erhöhung des Pflegegeldes wird wieder abgezogen.

Wie der FSW in einem Schreiben mitgeteilt hat, wird ab Jänner ein erhöhter Auszahlungsbetrag angewiesen. Dieser Betrag entspricht noch nicht der genauen Förderhöhe. Die exakte Höhe der neuen Monatsfördersumme kann erst mit Anfang 2021 berechnet werden, da die Berechnung von der Höhe der Valorisierung des Pflegegeldes abhängt. Ab 2021 wird das gesamte Pflegegeld wieder abgezogen. Für die Berechnung der maximalen Fördersumme wird der genaue monatliche Förderbetrag herangezogen.

Rückfragen – Beratungszentrum Behindertenhilfe: post-bzbh@fsw.at

Anm.: Viele PGE-BezieherInnen sind enttäuscht, dass die sogenannte „Sonderlösung“ von 2020 wieder rückgängig gemacht wurde. Dadurch wird die Fördersumme der PGE-Leistung wieder gekürzt, da die Erhöhung des Pflegegeldes wieder abgezogen wird.
Für die Erhöhung des Pflegegeldes ist der Bund zuständig, die PGE wird jedoch vom Land Wien bezahlt. Dadurch gibt es immer wieder Probleme bei der Frage der Finanzierung, wobei die Betroffenen oftmals auf der Strecke bleiben. Deshalb auch die Forderung einer bundesweit einheitlichen Regelung der Persönlichen Assistenz.

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