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Hilfe zur Selbsttötung – Ein Dammbruch und seine möglichen Folgen

Hilfe zur Selbsttötung – Ein Dammbruch und seine möglichen Folgen published on

Text: SLIÖ
Der Verfassungsgerichtshof har das Verbot der Hilfeleistung zum Suizid gekippt, Tötung auf Verlangen bleibt jedoch weiterhin verboten.

Wien (OTS) – Eine Entscheidung, die in der österreichischen Gesellschaft sehr unterschiedlich aufgenommen wurde. Die einen sehen sich in ihren Forderungen nach einem selbstbestimmten Sterben gestärkt, die anderen befürchten, dass damit eine Lawine losgetreten wurde.

Der Dachverband SLIÖ –Selbstbestimmt Leben Österreich spricht sich vehement gegen jede Art der Sterbehilfe aus und fordert seit vielen Jahren: Selbstbestimmt Leben vor selbstbestimmt Sterben.

Mag es für ein paar Einzelne, vielleicht persönlich Betroffenen, wirklich um ein Sterben in Würde gehen, sind die gesellschaftlichen Hintergründe ganz andere. Die Diskussion zu diesem Thema wird seit Jahrzehnten geführt. Dass es gerade jetzt zu dieser Entscheidung gekommen ist, überrascht nicht.

Immer wenn es der Wirtschaft schlechter geht oder die Schwächen des Gesundheitssystems an die Oberfläche kommen, wie aktuell in der COVID-19 Pandemie, stehen Spargedanken auf dem Tagesplan.

Die ersten Gedanken zu möglichen Kosteneinsparungen betreffen Menschen mit Behinderungen und/oder Menschen im Alter, die schwer krank werden könnten oder schon sind. 

Anstatt für Menschen mit schweren Erkrankungen und/oder Behinderungen, bei denen eine Heilung nicht oder nicht mehr möglich ist, eine flächendeckende palliative und ambulante Versorgung sicherzustellen, wird die Legalisierung der Sterbehilfe umgesetzt.

Würdevolle letzte Lebensjahre statt Sterbehilfe
„Ein Leben in Würde und der bestmögliche Erhalt der Lebensqualität, Nähe, Zuwendung und die Linderung von Schmerzen und anderen Symptomen muss im Vordergrund stehen“ ist auch Theresia Haidlmayr, langjährige Selbstbestimmt-Leben-Aktivistin und ehemalige NR-Abgeordnete der Grünen überzeugt.

Eine Sterbehilfe „light“ gibt es NICHT
Zahlen aus den Ländern in denen Sterbehilfe schon länger legal sind zeigen, dass dieser Schritt gravierende Folgen hat. So haben sich in der Schweiz die assistierten Suizide in nur 5 Jahren mehr als verdoppelt, in den Niederlanden hat das Expertenzentrum für aktive Sterbehilfe 2019 einen starken Anstieg der Anfragen um 22 % registriert. Einen Grund für den Anstieg nannte das Zentrum nicht. 

Bernadette Feuerstein, Vorsitzende von SLIÖ, ist angesichts dieser Zahlen ernsthaft besorgt: „Die neueste Meldung aus Spanien macht Angst, vor kurzem wurde dort die aktive Sterbehilfe legalisiert. Müssen Menschen mit Behinderungen und alte Menschen in Europa um ihr Leben bangen, oder sich rechtfertigen, wenn sie leben wollen?“ 

Soweit darf es in Österreich nicht kommen
SLIÖ schließt sich einem weiteren prominenten Behindertenpolitiker an:
Franz Josef Huainigg, ehemaliger NR-Abgeordneter der ÖVP, hält fest: „Auch eine Tötung durch einen Arzt, bleibt eine Tötung! Die Aufgabe des Arztes muss es aber sein, Leben zu erhalten, Leben zu retten und ein Leben bis zuletzt ohne Schmerzen zu gewährleisten. Bekämpft die Einsamkeit, den Schmerz und die Not der Sterbenden, aber tötet sie nicht.“

Bis Ende 2021 muss die Entscheidung des VfGH in einem Gesetz konkretisiert werden.

SLIÖ fordert, dass in einem Diskussionsprozess mit Fachleuten nicht nur medizinische Expertinnen und Experten, sondern vor allem betroffene Menschen eingebunden werden, damit es nicht zu einer gravierenden sozialen Schieflage kommt.

Artikel und Presseaussendungen zum Thema:
VfGh-Entscheidung zur Sterbehilfe: Stellungnahme der Österreichischen Palliativgesellschaft (OPG – BMIN.Info – 12.12.2020)

Der Verfassungsgerichtshof hat entschieden (BIZEPS online – Kommentar von Franz Joseph Huainigg – 19.12.2020)
Die Beihilfe zum Suizid soll erlaubt werden. Das ist eine Schreckensnachricht für Menschen mit Behinderungen. Der Rechtfertigungsdruck, überhaupt am Leben zu sein, steigt für jene, die auf Pflege, Hilfe und Unterstützung im täglichen Leben angewiesen sind.

Seniorenbund zur straffreien Suizidbeihilfe: Die Büchse der Pandora wurde geöffnet! (14.12.2020)
Wien (OTS) – Der Bundesvorstand des Österreichischen Seniorenbundes nimmt die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs mit Unverständnis zur Kenntnis. 

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