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Keine Kontrolle bei behindertengerechten Maßnahmen

Keine Kontrolle bei behindertengerechten Maßnahmen published on

Text: Pepo Meia, Niels Cimpa
Immer wieder kommt es vor, dass zwar barrierefreie Maßnahmen geplant, jedoch mangelhaft umgesetzt werden.

Wie ein jüngstes Beispiel beim neuen Amtshaus Döbling zeigt, werden Einrichtungen für behinderte Menschen installiert, die dann genau von dieser Gruppe nicht qualitativ genutzt werden können. Es wäre ratsam solche Verbesserungen der Infrastruktur für Menschen mit Behinderungen, vor der Betriebsaufnahme von einem Sachverständigen für Barrierefreiheit auf die tatsächliche Qualität der Nutzung prüfen zu lassen. Dies wäre eine sinnvolle Vorgehensweise, um solche Fehler zukünftig zu vermeiden.

In diesem Fall ist die Antwort der Bezirksvorstehung unbefriedigend, da nicht auf die Reparatur der Mängel eingegangen wird. Die Baufirma ist der Meinung, dass alles korrekt umgesetzt wurde – dem ist unserer Meinung nach nicht so. Ein unabhängiger Sachverständiger für Barrierefreiheit würde die notwendigen Verbesserungen aufzeigen und die Nutzungsqualität sicherstellen.

Schreiben der BV-Döbling vom 09.04.2021:

„Sehr geehrter Herr Meia!
Sehr geehrter Herr Cimpa!

In Bezug auf Ihre Anfrage darf ich nun aus der Rückmeldung der Fachabteilung bzw. der beauftragten Firma zitieren:

„… betreffend nachstehendem Thema hinsichtlich der Barrierefreiheit des Behinderten-WCs wurde diese auf Grundlage der ÖNORM B 1600 errichtet. 

Gemäß der schriftlichen Stellungnahme ist jedoch darauf zu verweisen, dass ein nachträglich aufgestelltes Möbel oder ein zusätzlich angebrachter Desinfektionsspender durch den Nutzer in dessen Verantwortungsbereich liegt.

Weiter könnte das Waschbecken auf eine Tiefe von 35cm reduziert werden, dies würde jedoch nicht mehr dem erhöhten Standard gem. ÖNORM B 1600 entsprechen und stellt auch keinen Baumangel dar….“

Wie Sie sich selbst überzeugen konnten, wurde das Möbelstück mittlerweile entfernt.

Mit bestem Gruß

Der Bezirksvorsteher für den 19. Bezirk

Daniel Resch“
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Schreiben von BMIN vom 12.04.2021:

„Sehr geehrter Herr BV Resch,

zu Ihrem Antwortschreiben bzgl. unserer Anfrage „mangelhaftes Behinderten-WC im Amtshaus Döbling“ – siehe auch BMIN-Artikel: „Amtshaus Döbling: Planungsfehler wurden noch nicht behoben“ – möchten wir festhalten, dass auf die falsch montierten Seifen- und Desinfektionsspender nicht eingegangen wird.

Beide befinden sich beim Händewaschen nicht in unmittelbarer Reichweite der Betroffenen. Diese können sich nicht selbstständig die Hände waschen, da sie nicht an die Seife kommen können. Diese Fehler wären raschest zu beheben. Der Verantwortungsbereich liegt unserer Meinung nach bei der Errichter-Firma des Behinderten-WCs und Waschbeckens.

Wir ersuchen Sie uns das Prüfungsergebnis (eines unabhängigen Sachverständigen) bzgl. des besagten Behinderten-WCs zukommen zu lassen.

Beim anderen Behinderten-WC wurden diese Mängel nicht festgestellt. 

Freundliche Grüße

Pepo Meia und Niels Cimpa“

Wir sind über die Vorgangsweise der BV Döbling enttäuscht, da auf die Bedürfnisse von behinderten Menschen nicht eingegangen wird. Ein Behindertenbeauftragter könnte hier ebenfalls Verbesserungen bewirken.
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Am 13.04.2021 die Antwort von BV 19:

„Sehr geehrter Herr Pepo Meia!

Die Bezirksvorstehung ist in dem Gebäude Grinzinger Allee 6 nur Mieter. Eigentümer ist die Stadt Wien, MA 34 und es gab gestern eine Begehung mit dem zuständigen Referenten der MA 34, der mir versicherte, sich in Causa Behinderten-WC mit Ihnen in Verbindung zu setzen, damit hier endgültig sämtliche Verbesserungen umgesetzt werden können. 

Mit freundlichen Grüßen

Der Bezirksvorsteher für den 19. Bezirk

Daniel Resch, BA
1190 Wien, Grinzinger Allee 6“

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