Skip to content

„Hey, muss kurz raus zur Apotheke, Strohhalme holen“

„Hey, muss kurz raus zur Apotheke, Strohhalme holen“ published on

Text: Ein Kommentar von Thomas Stix
Die gute Nachricht für behinderte Menschen zum 5. Mai: Wir dürfen weiterhin gefahrlos trinken!
Da kommt Freude auf! Echt mal jetzt! Diese Frohbotschaft kommt gerade rechtzeitig vor dem 5. Mai, dem Europäischen Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung! Wir Behinderten dürfen uns bald unsere Strohhalme von der Apotheke abholen… Wir sind der Realisierung von Inklusion in unserer Gesellschaft wieder ein Stückchen näher gekommen!

Thomas Stix; Foto: Ernst Spiessberger, Hintergrund: Bildcollage | Fotoquellen shutterstock

Schon haben viele befürchtet, die Rettung des Planeten (vor der durch Plastikstrohhalme verursachten Apokalypse) könnte durch die Forderungen behinderter Lobbyisten nach Trinkmöglichkeiten vereitelt werden. Aber die findige Politik hat sich eine Lösung erdacht: Wer braucht, kriegt dieses Hilfsmittel in der Apotheke, alle anderen trinken gefälligst aus einem bioabbaubaren Becher!

Mit den echten Problemen müssen wir uns nun nicht mehr beschäftigen. Wir haben schon so viel getan! Wir müssen uns z.B. nicht den Kopf darüber zerbrechen, dass Plastikstrohhalme nur ein Mini-Mini-Mini-Problem (lt. Doku „Seaspiracy“ 0,03%) bei der Verschmutzung der Meere sind. Aber wir fangen halt da mal an, wo es den Starken (Privilegierten) am wenigsten wehtut, bei einem Behelf, das für sie nur Luxus ist.

Wir brauchen uns auch nicht darüber Gedanken machen, dass es in Österreich 13 Jahre nach Inkrafttreten der Behindertenrechtskonvention noch immer keinen Rechtsanspruch auf Persönliche Assistenz gibt. Es wird ja was getan… es gibt Strohhalme!

Das wird spaßig, ich seh mich schon bei der nächsten Cocktail-Party rufen: „Hey Leute, wartet noch mit Anstoßen! Ich muss noch kurz zur Apotheke…“

P.S.: Ein Frage hätte ich noch: Wenn’s eine abendliche Party ist, muss ich dann eigentlich einen Nachtapothekenzuschlag zahlen, wenn ich mir meine Trinkbehelfe abhole, oder gibt’s dafür dann eine Ausnahme?!

Anm.: Thomas Stix ist Chefredakteur von behindertenarbeit.at

Quellen:
bizeps.or.at | Artikel vom 01.05.2021 | Ausnahmeregelung bei Plastik-Strohhalm-Verbot berücksichtigt
NETFLIX | 03.05.2021 „Seaspiracy“ | Dokumentation / März 2021

Primary Sidebar