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Covid 19 – neutralisierende Antikörper: Eintrag in Grünen Pass nicht geplant

Covid 19 – neutralisierende Antikörper: Eintrag in Grünen Pass nicht geplant published on

Text: Pepo Meia, Daniel Ray
Wie im Artikel vom 22.10.2021 Covid-19: 3G Regelung – Verwirrung um Genesungszertifikat berichtet, haben wir zur Entbürokratisierung Anfragen an das Sozialministerium gestellt und mit dem Bürgerservice einen regen Briefverkehr geführt. Leider wurde auf unseren Vorschlag nicht eingegangen. Wir wissen immer noch nicht, wer ein kurzes Schreiben – ähnlich eines Genesungszertifikates – mit den notwendig aufscheinenden Informationen (ausreichende Antikörper, Gültigkeitsdauer eventuell mit QR-Code) ausstellen kann, welches auch zum Besuch der Gastronomie und diversen Veranstaltungen geeignet ist. Das Sozialministerium jedenfalls nicht. Vermutlich sind die zuständigen Stellen momentan mit der derzeitigen Lage überfordert. Wir wollen unseren Lesern den langatmigen Briefverkehr nicht vorenthalten.

25.10.2021
Sehr geehrte Damen und Herren vom Bürgerservice,

besten Dank für Ihr rasches Schreiben und die diesbezüglichen Informationen (PDF). Aus Ihrer Antwort geht allerdings nicht hervor, ob Genesene nach Durchführung eines positiven Antikörpertests, weiterhin auch einen QR-Code auf dem Diagnose-Befund „Infektionsdiagnostik“ erhalten. 

Wie im ersten Schreiben erwähnt, geht es um folgende Problemstellung:
Bei dem oder der Betroffenen ist das sechs Monate gültige Genesungszertifikat abgelaufen. Nachdem bei einem neuerlichen kostenpflichtigen Antikörper-Test genügend Antikörper festgestellt wurden, bekam die genesene Person das Laborergebnis (Infektionsdiagnostik), welches drei Monate gültig ist. Bei Vorlage in Restaurants, Schwimmbädern und anderen Einrichtungen ist so ein Schreiben nicht zumutbar, wie im Anhang (Laborergebnis) ersichtlich. Das dreimonatige Gültigkeitsdatum scheint nicht auf, lediglich das Datum der Blut-Abnahme. Das Ergebnis ist zudem lang ausgeführt und für jene Menschen, die dies kontrollieren, schwer zu lesen, da es sich um fachbezogene Begriffe handelt. Außerdem scheint ein QR-Code nicht auf.

Unser Vorschlag: Das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz müsste ein neuerliches ähnliches Genesungszertifikat mit den notwendig aufscheinenden Informationen (ausreichende Antikörper, Gültigkeitsdauer mit QR-Code) ausstellen lassen. Dafür müsste das Labor die Daten mit Einwilligung des Betroffenen an die zuständige Stelle weiterleiten. 

Wir ersuchen nochmals um baldige Antwort.

Freundliche Grüße

Pepo Meia + David Herrmann
________________________________
BMIN
Behinderte Menschen INklusiv
www.bmin.info
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Wir haben einen diesbezüglichen Artikel veröffentlicht:
Covid-19: 3G Regelung – Verwirrung um Genesungszertifikat
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29.10.2021
Sehr geehrter Herr Meia,

in Bezug auf Ihre neuerliche Anfrage dürfen wir Sie wie folgt informieren:
Der Nachweis auf neutralisierende Antikörper wird für internationale Reisen aus heutiger Sicht nicht anerkannt, eine Eintragung in den Grünen Pass ist nicht geplant.

Nähere Informationen erhalten Sie unter: https://gruenerpass.gv.at/hilfe/

Dort in den Fragezeilen:
● Ich habe einen laborbestätigten Nachweis über eine positive Testung auf neutralisierende Antikörper. Bekomme ich ein Genesungszertifikat?
Nein. Auf europäischer Ebene sind neutralisierende Antikörper nicht in den Zertifikaten des Grünen Passes vorgesehen. In Österreich gilt ein laborbestätigter Nachweis über eine positive Testung auf neutralisierende Antikörper weiterhin als Nachweis im Sinne der 3-G-Regel und der COVID-19-Einreiseverordnung für Reisen nach Österreich. Die Gültigkeit beträgt 90 Tage.
(19.08.2021, 9:00)

● Ich habe neutralisierende Antikörper und habe nur eine Dosis der Corona-Schutzimpfung erhalten. Bekomme ich ein Impfzertifikat?
Ja, es wird grundsätzlich für jede erhaltene Corona-Schutzimpfung auch ein EU-konformes Impfzertifikat zur Verfügung gestellt. Auf europäischer Ebene sind neutralisierende Antikörper jedoch nicht in den Zertifikaten des Grünen Passes vorgesehen. Daher erhalten Sie zwar ein Impfzertifikat über die 1. Dosis mit der Information „Dosis 1 von 2“, dieses alleine bestätigt jedoch keine Vollimmunisierung. Wie bei den verbindlichen Regelungen für die Ausstellung der EU-konformen Genesungszertifikaten, wird in Österreich für die Ausstellung von EU-konformen Impfzertifikaten für geimpfte Genesene mit der Information „Dosis 1 von 1“ – neben der im e-Impfpass erfassten Corona-Schutzimpfung – ein im Epidemiologischen Meldesystem (EMS) erfasster positiver molekularbiologsicher Test (z.B. PCR-Test) vorausgesetzt.
In Österreich kann zum Nachweis einer Vollimmunisierung derzeit jedenfalls der Impfnachweis zusammen mit dem Nachweis auf neutralisierende Antikörper vorgezeigt werden, die Gültigkeit der Dosis wird hier mit 360 Tagen ab dem Tag der Impfung festgelegt. Zudem gilt in Österreich weiterhin ein laborbestätigter Nachweis über eine positive Testung auf neutralisierende Antikörper jedenfalls als Nachweis im Sinne der 3-G-Regel und der COVID-19-Einreiseverordnung für Reisen nach Österreich. Die Gültigkeit beträgt 90 Tage ab dem Tag der Testung.
(22.09.2021, 9:00)

Nähere Informationen zur Corona-Schutzimpfung für Personen, die bereits mit SARS-CoV-2 infiziert waren, erhalten Sie unter: https://www.sozialministerium.at/Corona-Schutzimpfung/Corona-Schutzimpfung—Haeufig-gestellte-Fragen/Corona-Schutzimpfung-%E2%80%93-Haeufig-gestellte-Fragen—Allgemeine-Fragen.html

Wir hoffen, mit dieser Auskunft geholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
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Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege
und Konsumentenschutz


Update: Am 3. November 2021 bekamen wir eine ähnliche Antwort vom Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Abteilung Kommunikation und Service (AKS) Kommunikation Corona-Schutzimpfungnachzulesen – PDF

Coronavirus: Wichtige Informationen für Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige in Wien (BIZEPS-online)

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