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Behindertenbereich bei Pflegereform berücksichtigen!

Behindertenbereich bei Pflegereform berücksichtigen! published on

Text: ÖBR
Behindertenrat kritisiert ungleiche Arbeitsbedingungen im Team und fehlende Berücksichtigung Persönlicher Assistenz
Wien (OTS) – Der Österreichische Behindertenrat begrüßt die Pflegereform als ersten wichtigen Schritt, da sie jahrelangen Stillstand aufbricht. Trotzdem müssen diesem ersten Schritt weitere folgen, da die Spezifika des Behindertenbereichs im vorliegenden Reformplan nicht ausreichend berücksichtigt sind.

Die Betreuung und Unterstützung von Menschen mit Behinderungen erfolgt nämlich oftmals in multiprofessionellen Teams (Diplom-Sozialbetreuer*innen , Fachsozialbetreuer*innen, Pädagog*innen, Psycholog*innen, usw.), und die Pflege ist dabei nur ein Sekundärprozess.

Durch die Fokussierung auf die Pflegeausbildungen kommt es durch die Pflegereform zu einer Ungleichbehandlung bei Gehalt und Urlaub für Mitarbeiter*innen, die im selben Team arbeiten und – bis auf Heimhilfen – bisher in derselben Verwendungsgruppe der Kollektivverträge eingestuft waren. Klaus Widl, Vizepräsident des Österreichischen Behindertenrats, fordert daher: “Alle Personen, die im Rahmen der Behindertenhilfe der Länder in der direkten Arbeit mit Klient*innen betreuend oder begleitend aktiv sind, müssen unabhängig von ihrer Formalausbildung Verbesserungen wie einen Gehaltsbonus und zusätzliche Erholungstage erhalten.”

Angesichts des Personalmangels im Behindertenbereich ist es auch notwendig, dass Personen während einer Ausbildung in einem Sozialbetreuungsberuf – gleich wie bei einer Pflegeausbildung – einen Ausbildungszuschuss in Höhe von 600,00 EUR erhalten. Daneben ist eine generelle Ausbildungsoffensive im Behindertenbereich dringend nötig, um den Bedarf an qualifizierten Fachkräften zu decken.

Keine Berücksichtigung der Persönlichen Assistenz
Persönliche Assistenz ermöglicht Menschen mit Behinderungen ein selbstbestimmtes Leben in den eigenen vier Wänden. Durch die fehlende Berücksichtigung dieser Berufsgruppe im vorgelegten Pflegepaket ist zu befürchten, dass in Ermangelung von Persönlichen Assistent*innen weitere Personen in ein Heim ziehen müssen. Klaus Widl mahnt daher ein: “Die momentan prekären Arbeitsbedingungen der Persönlichen Assistent*innen müssen dringend verbessert werden. Die dadurch entstehenden Mehrkosten ließen sich über den im Regierungsprogramm angeführten Inklusionsfonds finanzieren.”

Pflegereform muss Behindertenbereich berücksichtigen
Die Forderungen im Detail

BIZEPS nimmt Stellung zum Entwurf des Nationalen Aktionsplans Behinderung 2022 bis 2030
Der Nationale Aktionsplan Behinderung (NAP) ist für die bundesweite Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Österreich gedacht …
Auszugsweise:

Finanzierung
Zur Umsetzung einiger Maßnahmen ist eine zusätzliche Finanzierung notwendig. Der Bundesbehindertenbeirat verwies daher schon im Vorjahr auf den Inklusionsfonds, der im Regierungsprogramm erwähnt wurde.

Und weiter: 
BIZEPS schließt sich der Stellungnahme des Österreichischen Behindertenrates an und weist daher nur exemplarisch auf drei Punkte, u.a. 

Kapitel 6.3 – Persönliche Assistenz: Es ist nicht nachvollziehbar, warum die Erarbeitung der bundeseinheitlichen Rahmenbedingungen zur Persönlichen Assistenz mit dem Zeitraum bis 2030 vorgesehen ist, da die Maßnahme schon im aktuellen Regierungsprogramm steht und das Pilotprojekt mit dem Starttermin 2022 angekündigt wurde.

Anm.: Es ist zu begrüßen, dass das Problem im Pflegebereich ernst genommen wird. Die jährliche Wertanpassung des Pflegegeldes war ein erster Schritt in die richtige Richtung. Der Wertverlust seit Einführung von mindestens 30% wurde jedoch noch nicht ausgeglichen. 80% der Pflegegeldbezieher sind nicht in Heimen, nehmen keine Pflegedienste und Persönliche Assistenz in Anspruch, da vermutlich Familien, Angehörige und Bekannte den Betroffenen helfen.

Die Stellungnahmen von BIZEPS, ÖBR, Lebenshilfe, Monitoringausschuss und SLIÖ zum NAP lassen hoffen, dass Verbesserungen im Behindertenbereich erreicht werden können. Jedoch ohne die dafür nötigen Geldmittel zur Verfügung zu stellen nicht wesentliche. In einigen Wochen soll der Nationale Aktionsplan Behinderung (NAP) 2022-2030 vom Ministerrat verabschiedet werden. Der NAP soll das zentrale Instrument zur Umsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderungen für die nahe Zukunft werden. Da ist ja noch etwas Zeit…

Ist der Nationale Aktionsplans Behinderung noch zu retten? – BIZEPS online 01.06.2022
Die Begutachtungsfrist für den Nationalen Aktionsplan Behinderung (NAP) ist verstrichen. BIZEPS fordert mit Nachdruck Verbesserungen ein

FPÖ-Ragger: „Nationaler Aktionsplan Behinderung ist nur Symbolpolitik!“ – 02.06.2022
Persönliche Assistenz, Zugang zum ersten Arbeitsmarkt: „Was kostet, wird von Schwarz-Grün aufgeschoben!“

Wenn man sich intensiv mit der Materie beschäftigt, hat man auch nicht den Eindruck, dass die Regierung die Baustellen und Lücken im Pflege und Behindertenbereich schließen kann. Der Föderalismus scheint oft hinderlich zu sein. Jedoch die Hoffnung stirbt zuletzt.

Artikel und Presseaussendungen zum Thema:
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Wien (OTS) – Die Bundesregierung präsentiert am internationalen Tag der Pflege die größte Pflegereform der vergangenen Jahrzehnte. Das Paket umfasst insgesamt 20 Maßnahmen mit einem Volumen von …

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BMIN hat Peter Hacker – Amtsführender Stadtrat von Wien für Soziales, Gesundheit und Sport – um eine Stellungnahme zur Pflegereform ersucht.

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