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Berufungsgericht bestätigt Diskriminierung durch Plachutta

Berufungsgericht bestätigt Diskriminierung durch Plachutta published on

Text: ÖZIV-Burgenland
Erstes rechtskräftiges Urteil zu barrierefreien Toiletten
ÖZIV Burgenland Präsident Hans-Jürgen Groß führte ein Zivilgerichtsverfahren gegen die bekannte Gastronomiekette Mario Plachutta Ges.m.b.H., wegen einer nicht vorhandenen, barrierefreien Sanitäranlage im Plachutta-Restaurant Wollzeile. Die rechtliche Basis dafür legte das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGSTG).

Hans-Jürgen Groß

Das Bezirksgericht Döbling erkannte bereits mit Urteil vom 10.01.2022, dass laut §5 Abs. 2 BGSTG eine mittelbare Diskriminierung vorliegt. 

In weiterer Folge hat die Mario Plachutta Ges.m.b.H. gegen dieses Urteil berufen. Nun liegt das Urteil vor: Das Berufungsgericht hat alle Einwände  abgewiesen, insbesondere die „Unzumutbarkeit aufgrund baulicher Gründe und Gründen des Denkmalschutzes“.

Auszug aus dem Urteil: „Der Beklagte wäre folglich seit dem 1.1.2016 verpflichtet gewesen, eine barrierefreie Sanitärräumlichkeit für ihre Gäste zur Verfügung zu stellen.“

Der Abschlusssatz des Urteils lautete: „Hervorzuheben ist aber letztmalig, dass die mittelbare Diskriminierung darin liegt, dass die Beklagte keine barrierefreie Toilette zur Verfügung stellte.“

Der Präsident des ÖZIV Burgenland begrüßt diese Entscheidung des Berufungsgerichtes:

“Es erfüllt mich mit großer Freude, dass erstmalig eine klare Rechtsentscheidung zum verpflichtenden Vorhandensein einer barrierefreien Toilette vorliegt. Ich hoffe sehr, dass hiermit der Startschuss für eine selbstverständliche Einrichtung erfolgt ist und viele Betriebe zum Umdenken angeregt werden. Es stärkt uns in der Argumentation und wir werden sehr genau die weiteren vor allem gastronomischen Maßnahmen beobachten, um zukünftig Diskriminierungen zu unterbinden”, so Hans-Jürgen Groß

Abschließend ist anzuführen, dass der Betreiber leider keine barrierefreie Toilette errichten muss. Das Gesetz sieht lediglich Schadenersatz für die betroffene Person vor.

Hier wäre aus unserer Sicht dringender Handlungsbedarf gegeben!

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