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Erhöhte Strompreisbremse für Menschen mit Behinderungen

Erhöhte Strompreisbremse für Menschen mit Behinderungen published on

Text: SLÖ, Behindertenanwaltschaft
Für Menschen mit Behinderungen hat Strom als Energieträger eine besondere lebenserhaltende Bedeutung
Wien (OTS) – Ohne ausreichend Stromenergie können Menschen mit Behinderungen vor allem Personen mit hohem Assistenzbedarf und medizinisch-pflegerischem Bedarf weder existieren noch ihre Hilfsmittel nutzen oder lebenserhaltende medizinische Geräte versorgen.

Im Zuge der aktuellen Energiekrise ist Energiesparen das Gebot der Stunde.

Menschen mit Behinderungen haben allerdings je nach Diagnose, Assistenz- und Pflegebedarf einen generell höheren Stromumsatz, hier geht es nicht darum beim Fernseher, bei der Beleuchtung oder im Konsumverhalten einzusparen.

Für Menschen mit Behinderungen sind die aktuellen Pläne, einen höheren Strombedarf viel teurer zu verkaufen, lebensbedrohend. 

Der Grundbedarf an Strom beginnt mit dem Aufladen existentiell nötiger Elektrorollstühle, Hilfsmittel zum Transfer, zur barrierefreien Kommunikation oder Ausstattungen wie Pflegebetten und das Betreiben lebenserhaltender Beatmungsgeräte.

Für diesen behinderungsbedingten Mehrbedarf an Strom, muss die Politik zielgerichtet mit zusätzlichen Maßnahmen reagieren.

Folgende Beispiele sollen die Anwendung verdeutlichen:
Zusatzantriebe für Rollstühle benötigen im Jahr durchschnittlich 300 bis 500 KWh. 

Elektrorollstühle sind sehr individuell mit unterschiedlich notwendigen Funktionen ausgestattet, ihr Strombedarf erfordert, einschließlich Hilfen zum Transfer, bis zu 900 KWh im Jahr.

Noch höheren Bedarf verursachen nicht invasive, oder auch invasive Beatmungsgeräte mit bis zu 1000 KWh im Jahr. 

Besonders hoch ist der Strombedarf für außerklinische Intensivpflege und medizinische Versorgung mit 2000 bis 2500 KWh im Jahr.

Auf Basis von berechneten Durchschnittswerten für unterschiedliche Hilfsmittel und medizinischen Geräte ergibt sich für Menschen mit Behinderungen im Durchschnitt gegenüber der Jahresgrundlage der aktuellen „Strompreisbremse“ von 2900 KWh folgender zusätzlicher Bedarf

  • Pflegestufe 4   450 KWh + 15 %
  • Pflegestufe 5   600 KWh + 20 %
  • Pflegestufe 6 1300 KWh + 40 %
  • Pflegestufe 7 2300 KWh + 80 %

Deshalb fordern der Dachverband SLIÖ – Selbstbestimmt Leben Österreich und der Behindertenanwalt eine zusätzliche nach Pflegebedarf gestaffelte erhöhte Grundversorgung im Rahmen der gestützten Strompreisbremse.

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