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Schanigärten: Behindertenanwalt Hofer interveniert bei Stadträtin Sima

Schanigärten: Behindertenanwalt Hofer interveniert bei Stadträtin Sima published on

Text: Pepo Meia, Niels Cimpa
Nach der Veröffentlichung einer Vielzahl von Negativbeispielen bei nicht barrierefrei zugänglichen Schanigärten, haben wir uns mit unserer Initiative „Barrierefreie Schanigärten“ auch an Behindertenanwalt Dr. Hansjörg Hofer gewandt. Hofer unterstützt die Forderung einer unabhängigen Anlaufstelle für die Anliegen von Menschen mit Behinderung. Der Behindertenanwalt hat am 31.08.2022 einen Brief an die zuständige Stadträtin Ulli Sima (SPÖ) gesendet, mit dem Ziel eine barrierefreie Lösung zu finden (GZ: BAW-459/SK/2022).

Sehr geehrte Frau Stadträtin Mag.a Ulli Sima, 

in meiner Funktion als Anwalt für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen wandte sich kürzlich Pepo Meia von BMIN bezüglich nicht barrierefrei zugänglicher Schanigärten an mich (gekürzt). 

[…] In diesem Zusammenhang möchte ich darauf hinweisen, dass der Zugang zu und die Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen barrierefrei zu erfolgen hat und ein diesbezüglicher Mangel eine Diskriminierung nach §5 Abs. 2 Bundes- Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG) darstellen kann. Dabei definiert § 6 Abs. 5 BGStG den Begriff der Barrierefreiheit wie folgt: „Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.“

[…] ersuche um Prüfung des geschilderten Sachverhalts im Sinne der berechtigen Interessen von Pepo Meia und betroffenen Personen im Allgemeinen, mit dem Ziel eine barrierefreie Lösung zu finden (gekürzt). 

In Erwartung Ihrer geschätzten Rückmeldung verbleibe ich 

Dr. Hansjörg Hofer

Forderung einer unabhängigen Anlaufstelle
Die Negativbeispiele bei Schanigärten unterstreichen einmal mehr die Forderung nach einer unabhängigen Anlaufstelle, die für die Anliegen von behinderten Menschen zuständig ist. Eine Art Bürgerdienst für diese Bevölkerungsgruppe, die jedoch nicht nur beratende Funktion hat wie die MA 25, sondern die Erfüllung von Richtlinien bzw. gesetzlichen Rahmenbedingungen bei den verschiedenen Stellen auch einfordern kann – auch bei diskriminierenden Gastgärten. Bei wiederholter Zurechtweisung sollten dann auch Strafmaßnahmen möglich sein. Allein die Androhung die Bewilligung zu entziehen, kann Wunder bewirken. 

Gesetzliche Grundlagen: 

  • Artikel 7 der Bundesverfassung – Benachteiligungsverbot für Menschen mit Behinderung – seit 1997 in Kraft. 
  • Wiener Antidiskriminierungsgesetz – seit 2004 in Kraft
  • Bundes Behindertengleichstellungsgesetz – seit 2006 in Kraft 
  • UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) – 2008 von Österreich ratifiziert

Wir werden weiter darüber berichten.

Info: Schanigartenleitfaden für Wien (wien.gv.at / PDF)

Artikel zum Thema:
Zwischenbericht: Schanigärten nicht barrierefrei
„An den Taten werden Sie gemessen“

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