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Wien: Polizeiinspektion Krottenbachstraße nicht barrierefrei

Wien: Polizeiinspektion Krottenbachstraße nicht barrierefrei published on

Text: Pepo Meia, Daniel Ray
Vorweg: Seit dem Jahre 2020 müssen laut Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG) alle öffentlichen Gebäude (auch Polizeidienststellen) barrierefrei zugänglich sein. Zuständig für Polizeidienststellen in Österreich ist das Bundesministerium für Inneres. 

Nach unserem Artikel „Wien: Polizeiinspektion Vorgartenstraße nicht barrierefrei“ wurden wir darauf aufmerksam gemacht, dass es noch andere nicht-barrierefreie Polizeidienststellen in Wien gibt. So auch in Wien Döbling, 19.; Krottenbachstraße 106.

Die anwesenden Beamten waren äußert freundlich und hilfsbereit. Sie meinten, dass diese Dienststelle die unzugänglichste in Wien sein soll. Wie auf den Fotos ersichtlich, ist neben der Eingangstufe auch noch ein Stiegenaufgang zu überwinden. 

Zur Erinnerung: Ursprünglich war geplant, dass auch alle öffentlichen Gebäude bis 2016 barrierefrei zu sein haben. Diese Frist wurde (unter Protest der Behindertenbewegung) um Vier Jahre verlängert. Also hätten alle öffentlichen Gebäude bis 2020 behindertengerecht sein müssen – auch alle Polizeidienststellen.

Forderung einer unabhängigen Anlaufstelle
Dieses Beispiel unterstreicht einmal mehr die Forderung einer unabhängigen Anlaufstelle, die für die Anliegen von behinderten Menschen zuständig ist. Eine Art Bürgerdienst für diese Bevölkerungsgruppe, der die Richtlinien bzw. gesetzlichen Rahmenbedingungen bei den verschiedenen Stellen (auch der Bundesverwaltung) einfordern kann – auch bei bei nicht-barrierefreien Polizeidienststellen.

Artikel zum Thema: 
Wien: Polizeiinspektion Vorgartenstraße nicht barrierefrei

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