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Pagro-Filiale Döbling: Zugang für „Rollis“ möglich

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„Behindertenglocke“ funktioniert
Text: Pepo Meia, Niels Cimpa, David Herrmann-Meng
Wie in den BMIN-Nachrichten im Februar berichtet, wurde in Wien Döbling eine neue Pagro-Filiale eröffnet. Wir waren zum Teil positiv überrascht. Der Büroartikeldiskonter Pagro, der zur Managment Trust Holding (MTH) Gruppe von Josef Taus (ehem. ÖVP-Parteivorsitzender) gehört, betreibt an die 140 Filialen (Stand 2015).

160222Pagro1

Pagro Glocke1Pagro Lieferant

 

 

 

 

 

Lokalaugenschein:  Die angebrachte „Behindertenglocke“ benötigt keine Kamera, da die Angestellten Sichtkontakt zum betroffenen „Rolli“ haben. Einer der Angestellten kommt zum Eingang und verweist auf den Liefereingang (Heiligenstädter Straße 89). Der Lieferanteneingang wird automatisch geöffnet und der Betroffene gelangt über leichte Steigungen zum Notausgang, der direkt ans hintere Ende des Geschäftslokals führt. Die Produkte sind zwar nicht alle selbstständig aus den Regalen zu entnehmen, jedoch helfen aufmerksame PAGRO-Bedienstete. Der Kritikpunkt bzgl. der viel zu steilen Kinderwagen-Rampe im inneren Eingangsbereich bleibt aufrecht (Unfallgefahr).

Wir erhielten eine schriftliche Stellungnahme (MA 28 – Z-K-158800/16)
Originalzitat der MA 28 vom 3.3.2016„Mit Freitag den 26.02.2016 wurde von der MA 28 mit der Wirtschaftskammer Wien als gesetzliche Interessensvertretung für Gewerbebetriebe telefonisch Kontakt aufgenommen. Die Wirtschaftskammer wurde gebeten, die Kontaktdaten der MA 28 der Firma PAGRO zur Verfügung zu stellen.
Die MA 28 steht dem oben genannten Unternehmen als Fachdienststelle zur Unterstützung sehr gerne zur Verfügung, um durch bauliche Maßnahmen (z.B. lokale Gehsteigadaptierungen) einen barrierefreien Zugang zu dem gegenständlichen Geschäftslokal zu schaffen. Vollständigkeitshalber wird angemerkt, dass die Kosten für derartige Maßnahmen vom jeweiligen Gewerbebetrieb zu bedecken wären.“

Wir bedanken uns nochmals auf diesem Weg bei der MA 28 für die positive Reaktion und das informative Schreiben.

Auch PAGRO gab uns eine schriftliche Stellungnahme (4.3.2016) die wir gekürzt wiedergeben: …„Die Filialen befinden sich ausschließlich in Mietobjekten, d.h. PAGRO ist Mieter oder Pächter und für alle baulichen Maßnahmen ist daher die Zustimmung des Vermieters oder Verpächters erforderlich.
…Wie Sie wissen, muss PAGRO wie alle anderen österreichweit tätigen Filialketten neun verschiedene Bauordnungen berücksichtigen, neben den Vorschriften der Gewerbeordnung, des Betriebsanlagenrechtes und den Arbeitnehmerschutzbestimmungen. All diese Maßnahmen erfordern sorgfältige Vorbereitung und verursachen erhebliche Kosten. Demnach wurden sukzessive Maßnahmen getroffen, die zum einen faktisch und rechtlich umzusetzen waren und zum anderen auf das Verhältnis zwischen Investitionsaufwand und Ertragslage der Filiale Bedacht nahmen. Weiters aber auch, dass einige wenige Filialen in ganz Österreich einen Niveauunterschied im Eingangsbereich vorweisen. Aufgrund dieser Evaluierung wurde geprüft, ob eine faktische Umsetzung möglich ist bzw. mit welchen umsetzbaren Maßnahmen der Niveauunterschied ausgeglichen werden könnte und welche Kosten damit verbunden sind.

Die Filiale Heiligenstädter Straße befindet sich in einem „speziellen“ baulichen Zustand, da man sowohl eine Türe im Eingangsbereich samt Stufe als auch danach Stufen in die Filiale zu überwinden hat. Um dies entsprechend barrierefrei herzustellen scheinen Eingriffe in die statische Substanz von Gebäudeteilen erforderliche zu werden, welche nicht ohne Baubewilligungsverfahren umgesetzt werden dürfen.
Da ein Baubewilligungsverfahren weit über sechs Monate in Anspruch nehmen kann, haben wir uns dazu entschlossen die Filiale zu eröffnen um zur Belebung der Einkaufsstraße beizutragen und parallel eine wirtschaftliche Prüfung hinsichtlich der behindertengerechten Maßnahmen vornehmen zu können.
…Ob überhaupt eine rechtliche Möglichkeit gegeben wäre – wir verweisen in diesem Zusammenhang auf unsere eingangs erwähnten Ausführungen, wonach wir Mieter sind und letztendlich auf öffentlichen Grund davon betroffen wäre – wird bereits geprüft.“

Anm.BMIN-Red.: Wir sind der Auffassung, dass die Taus-Gruppe, die jährliche Zuwachsraten in Millionenhöhe verzeichnet, aber auch der Hauseigentümer, für die Kosten der lokalen Gehsteiganhebung aufkommen sollten (kundenorientiert). Wir treten jedoch für nachhaltige Lösungen ein:

Unsere Stellungnahme: Die BMIN-Redaktion ist der Meinung, dass klare Vorgaben bzgl. barrierefreier Maßnahmen im Öffentlichen Bereich vom Büro für Stadtentwicklung, Verkehr, Klimaschutz, Energieplanung und BürgerInnenbeteiligung, bzw. vom Wiener Landtag/Gemeinderat formuliert werden müssen. Es geht um die Ernsthaftigkeit der Entscheidungsträger unserer Bundeshauptstadt hinsichtlich barrierefreier Maßnahmen, sowie darum, Rechtssicherheit sowohl  für die Gewerbebetriebe, als auch für die Bürger.

Im Falle der vorgeschlagenen Maßnahmen für die Döblinger PAGRO-Filiale wären die barrierefreien Maßnahmen (wie der von uns vorgeschlagene Hublift – darunter fallen auch die Wartungskosten) vom Büroartikeldiskonter PAGRO und dem Hauseigentümer zu bezahlen. Dadurch erhöht sich der Wert des Mietobjektes (Lokalität). Die Kosten der Gehsteiganhebung müsste (zumindest teilweise) die „Öffentliche Hand“ begleichen – auch der Bund müsste sich an den Kosten beteiligen (Schaffung von Arbeitsplätzen), da alle Bürger von solchen Maßnahmen profitieren. Dieser Lösungsansatz ist logisch und nachvollziehbar.

Es wird in einer historisch gewachsenen Millionen-Metropole wie Wien, nicht von heute auf morgen möglich sein, flächendeckende Barrierefreiheit herzustellen. Jedoch müssen nachhaltige gesetzliche Rahmenbedingungen geschaffen werden, um eine inklusive Gesellschaft in näherer Zukunft zu ermöglichen. Dazu bedarf es allerdings auch einer Novellierung der Gewerbeordnung.

Wir wollen ein positives Beispiel anführen – die Privatklinik Döbling:
Über die Heiligenstädter Straße wurde ein brückenähnlicher Übergang geschaffen. Zwei mustergültige Rampen wurden errichtet und auch eine komplette Neugestaltung des Gehweges mit Gehsteigverbreiterung. Außerdem wurden neue Rettungsparkmöglichkeiten geschaffen. Auch an Behindertenparkplätze hat man gedacht. (Privatklinik Döbling: Rampenlösung – BMIN-Artikel vom 12 August 2013)
Mit gutem Willen aller Beteiligten war dies möglich – auch mit der MA 28 und dem Büro für Stadtentwicklung, Verkehr, Klimaschutz, Energieplanung und BürgerInnenbeteiligung (Frau Vizebürgermeister Mag.a Maria Vassilakou).

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