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Amtshaus Währing: Barierefreiheit noch mangelhaft

Amtshaus Währing: Barierefreiheit noch mangelhaft published on

Text: Pepo Meia und Niels Cimpa
Bei einem Lokalaugenschein im Jänner 2019 mussten wir feststellen, dass das denkmalgeschützte Amtshaus Währing in der Martinstraße 100 nicht für alle Bürger problemlos zugänglich ist.

Währing gilt auf Grund zahlreicher Villen (beispielsweise Cottageviertel) neben Hietzing und Döbling als bürgerlicher Nobelbezirk Wiens. Das denkmalgeschützte Amtshaus ist ein Neorenaissance-Monumentalbau und wurde 1890–1891 nach Plänen von Moritz und Karl Hinträger erbaut. Er ist in den Formen der deutschen Renaissance gehalten.

    

Eigentlich haben wir angenommen, dass das Amtshaus im 18. Wiener Gemeindebezirk auch für Menschen mit Behinderung problemlos zugänglich ist, da auch vor ca. zwei Jahren im Zuge der Übersiedelung des Amtshaus Döbling einige Magistratsabteilungen (unter Protest der Döblinger Bezirksvorstehung) nach Währing abgesiedelt wurden.

Eine Zumutung – Barrierefreiheit mangelhaft
Dem ist nicht so. Der automatische Türöffner beim Haupteingang funktionierte nicht. Da auch das Betätigen der angebrachten Klingel zum Portier ergebnislos verlief, musste das Eingangstor aufgehalten werden. Die steilen Stufen zum Portier und zum Aufzug sind für Kinderwägen mit einer steilen Schienenrampe zu bewältigen, für Rollstuhlnutzer gibt es einen Schrägaufzug. Der Treppenlift dürfte allerdings schon ein älteres Modell sein. Man muss sich millimetergenau einparken, damit sich dieser in Bewegung setzt. Auch die Schutzbügel funktioniert nicht automatisch, sondern müssen von einer anderen Person auf- und zugeklappt werden. Wir fuhren in den ersten Stock, um die Bezirksvorstehung über die mangelnde Barrierefreiheit zu informieren. Es wurde uns mitgeteilt, dass erst im Dezember 2018 der neue Aufzug in Betrieb genommen wurde, denn mit dem alten Aufzug war es überhaupt nicht möglich mit einem Rollstuhl in die anderen Stockwerke zu gelangen.

Beim Verlassen des Gebäudes hatten wir wieder Probleme mit dem Treppenlift. Ohne Portier, der die „Eigenheiten“ seines Treppenlifts kennt, hätte sich dieser nicht mehr öffnen lassen. Der Portier meinte, es habe mit der genauen Gewichtsverteilung zu tun. Nach ca. 15 Min. konnten wir den Treppenlift schließlich verlassen.

MA 34: Barrierefreier Zugang zum Amtshaus in Planung
Nach Anfrage an die zuständige MA 34 (Bau und Gebäudemanagement) teilte uns die Bezirksvorstehung am 22.01.2019 (Herr Ing. Robert Zöchling / BV18 – 24845/19/1) mit, dass die neue Aufzugsanlage einen Halt im Halbstock hat, sodass man in Zukunft über eine noch herzustellende Rampe und den notwendigen elektrischen Türöffnern vom Eingang Währinger Straße (direkt von der Straßenbahnhaltestelle) ohne Treppenlifte und dergleichen zur zentralen Aufzugsanlage gelangen kann, über die dann alle Geschosse barrierefrei erreicht werden können. – Dieser Eingang dient derzeit noch dazu die Baustellen im Inneren mit Material beliefern zu können und die Halle teilweise als Materiallager.

Behinderten-WC´s für jedes Geschoss?
Der nächste Schritt in der Sanierung des Amtshauses ist auch die Herstellung von barrierefreien WC-Anlagen in allen Geschossen.

Wörtlich heißt es im Schreiben der MA 34 vom 15. 01. 2019 (AZ.: MA 34 – 1511408-2014):
„Für das Amtshaus 18, Martinstraße 100 wurden bereits im Jahr 2010 folgende Maßnahmen zur barrierefreien Erreichbarkeit durchgeführt:
–  Ausstattung einer Tür im Haupteingangsbereich mit Motorantrieb samt automatischem Türöffner und entsprechender Beschilderung 
-  Montage des genannten Treppenliftes gemäß der zum damaligen Zeitpunkt geltenden Vorgaben 
-  Anhebung bzw. Anrampung des Gehsteiges
Mit der Inbetriebnahme Ende 2018 des barrierefreien Aufzuges in der Stiegenspindel wurde ein weiterer Schritt zur barrierefreien Gebäudeerschließung gesetzt. Zudem finden seitens MA 34 parallel dazu bereits Planungen bzw. Projektvorbereitungen statt, welche auch die weitere Optimierung der barrierefreien Zugänglichkeit des Erdgeschoßbereiches zum Inhalt haben.
Bei dem im gegenständlichen Schreiben angesprochenen anscheinend defekten Türöffner wurde, trotz täglicher Funktionsprüfung dessen durch die MA 34, tatsächlich eine Störung festgestellt, diese jedoch umgehend beseitigt.“

Bundesverfassung Art. 7 – Bundesbehindertengleichstellungsgesetz – UN-Behindertenrechtskonvention
In Artikel 7 der Österr. Bundesverfassung (einstimmiger Beschluss – seit 1997 in Kraft) ist ein Benachteiligungsverbot für Menschen mit Behinderung in allen Bereichen des täglichen Lebens festgeschrieben. Zehn Jahre nach Unterzeichnung der UN-Behindertenrechtskonvention und des Inkrafttretens des Bundesbehindertengleichstellungsgesetztes sollte es doch möglich sein, dass behinderte Personen problemlos in öffentliche Gebäude kommen können.

Wir bedanken uns für die gute Kommunikation mit der Bezirksvorstehung. Wir erwarten uns jedoch, dass die angekündigten Maßnahmen zur barrierefreien Zugänglichkeit des Amtshaus Währing noch 2019 abgeschlossen werden können.

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