Skip to content

Stellungnahme der ÖBB – Verbesserungen für Menschen mit Behinderung

Stellungnahme der ÖBB – Verbesserungen für Menschen mit Behinderung published on

Text: Pepo Meia
Bis 2027 – 90% barrierefreie Bahnhöfe und Haltestellen
Noch vor Veröffentlichung des Artikels „PVÖ-Kopietz fordert Klarheit von ÖBB über Fahrzeugtausch für Wiener S-Bahn“ vom 20.11.2019, fand ein reger Briefverkehr mit der ÖBB statt, um Verbesserungen für behinderte Menschen zu bewirken. Hier gesammelt die Stellungnahmen der ÖBB:
Erlauben Sie uns im Detail auf die von Ihnen angeführten Punkte einzugehen:
Zu den Lärmschutzwänden: Der hier betroffene Bahnabschnitt der Franz-Josef-Bahn im Bereich von Wien-Heiligenstadt wurde bereits im Rahmen des Programm Bestandslärmsanierung in Abstimmung mit der MA22 einer schalltechnischen Untersuchung unterzogen.  Aufgrund dessen, dass es sich gemäß Schienenverkehrslärm-Immissionsschutzverordnung um eine bestehende Eisenbahnstrecke handelt, sind Lärmschutzmaßnahmen nur bei Erfüllung von österreichweit vorgegeben Wirtschaftlichkeitskriterien und der Mitfinanzierung des Landes Wien möglich. So ist geplant links (westlich) der Bahn, kurz nach der Mooslackengasse, eine Lärmschutzwand beginnen zu lassen. Für Fenster von anspruchsberechtigen Wohnobjekten (Grenzwertüberschreitungen trotz Lärmschutzwand und ein Baubewilligungsdatum von vor 1993) soll es das Angebot für eine Schallschutzfensterförderung geben. Ein entsprechendes Finanzierungsübereinkommen mit dem Land Wien ist aktuell für das Jahr 2020 geplant. Ein Errichtungszeitpunkt kann derzeit jedoch noch nicht angegeben werden.

Zur Kennzeichnung barrierefreier Bahnhöfe: Die ÖBB-Infrastruktur haben den Weg eingeschlagen, die Ausprägung der Barrierefreiheit nach objektiven und transparenten Kriterien (Prüfmerkmale) für unterschiedliche Kundengruppen zu erfassen (wie Menschen im Rollstuhl, Menschen die Mobilitätseinschränkung haben, Menschen die blind sind,…) und mittels 3 teiliger Skala zu kennzeichnen (1 barrierefrei, 2 mit Hilfestellung nutzbar und 3 für die Kundengruppe nicht barrierefrei nutzbar (z.B.: Stufen für Menschen im Rollstuhl).

Wir haben dieses System in Abstimmung und Zusammenarbeit mit den Wiener Linien und Experten/innen sowie Interessensvertretungen entwickelt. Ein Auszug von Bahnhofsdaten werden heute  von der PV AG bereit gestellt. Und selbstverständlich arbeiten wir daran, das System zu verbessern und zudem Echtzeitdaten (wie Aufzug außer Betrieb…)  aufzunehmen.

Aktuell sind bereits über 185 Verkehrsstationen barrierefrei zugänglich. Bis Ende 2020 werden noch weitere hinzukommen; bis 2027 sollen für 90% aller Reisenden barrierefreie Bahnhöfe und Haltestellen zur Verfügung stehen. An der Erstellung dieser Strategie waren die ExpertInnen der österreichischen Behindertenorganisationen maßgeblich beteiligt.

Wählen Sie in der elektronischen Fahrplanauskunft (SCOTTY) die Option „Rollstuhlstellplatz“ (innerhalb Österreichs) werden Ihnen in der Folge nur noch barrierefrei zugängliche Züge angezeigt. Zusätzlich ist unter den Zugdetails ersichtlich, ob es sich um ein Niederflurfahrzeug handelt. Seit kurzem werden dafür auch Echtzeitdaten herangezogen.
Ihre Anregung, ein Piktogramm auf den Anzeigetafeln darzustellen, haben wir den zuständigen KollegInnen der ÖBB Infrastruktur AG weitergeleitet.
Anm.: Wir finden diverse Apps für Infos lobenswert. Jedoch darf nicht vorausgesetzt werden, dass jeder ein Smartphone besitzt aber auch damit umgehen kann.

Mit in Kraft treten des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG) kauft die ÖBB nur mehr barrierefreie Fahrzeuge (Neu- und Umbau) in Abstimmung mit dem österreichischen Behindertenrat (ÖBR) an. Der ÖBR war u.a. auch bei der Anschaffung unserer Railjets sowie bei allen anderen neuen Beschaffungen aktiv beteiligt. Bei den regelmäßigen Abstimmungsrunden versuchen wir natürlich auch die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung zu berücksichtigen. Sowohl die ÖBB-Personenverkehr AG wie auch die ÖBB-Postbus GmbH wählen neue Fahrzeuge nach den strengen Kriterien der Barrierefreiheit aus.



Eine generelle, kostenlose Beförderung von Menschen mit Behinderung bieten wir nicht an.

Seit 1.1.2014 erhalten Menschen mit Behinderung eine 50% Ermäßigung auf ÖBB Standardtickets. Einzige Voraussetzung ist ein österreichischer Behindertenpass (oder Schwerkriegsbeschädigtenausweis) nach dem Bundesbehindertengesetz mit einem Grad der Behinderung von mind. 70% oder mit dem Symbol bzw. Zusatzeintrag „Der Inhaber kann die Fahrpreisermäßigung nach Bundesbehindertengesetz in Anspruch nehmen“.
Darüber hinaus erhalten Sie eine kostenlose Sitzplatzreservierung; eine Begleitperson reist ebenfalls gratis mit Ihnen (bei blinden Menschen und Rollstuhlfahrern, bzw. bei einem Hinweis im Behindertenpass „Bedarf einer Begleitperson“).

Im internationalen Vergleich liegen wir damit über dem Durchschnitt.
Die von Ihnen angeführte SBB gewährt z.B. keine Ermäßigung aufgrund einer Behinderung; lediglich das Generalabonnement wird (um ca. 30%) ermäßigt verkauft.

Die DB befördert mobilitätseingeschränkte Personen im Regionalverkehr kostenlos. Dazu ist aber anzumerken, dass die DB für diesen Service Ausgleichszahlungen der Republik erhält.

Natürlich können wir verstehen, dass viele Änderungen – gerade in diesem Kontext – oft nicht schnell genug gehen können. Gerade im Zuge von baulichen Veränderungen oder Erweiterung des Fuhrparks ist die ÖBB natürlich auch mit wirtschaftlichen Faktoren konfrontiert, die berücksichtigt werden müssen.

Wie auf Ihrer Homepage ersichtlich, haben Sie in der Vergangenheit bereits wesentliche Verbesserungen für unsere Mitmenschen erreichen können. Wir möchten uns daher herzlich für Ihr großes Engagement bedanken.

Artikel zum Thema:
PVÖ-Kopietz fordert Klarheit von ÖBB über Fahrzeugtausch für Wiener S-Bahn
ÖBB: Diskriminierung von Menschen mit Behinderung (BMIN-Info vom 3.11.2016)
Nur ein Rollstuhlplatz pro Zuggarnitur („Talent“) vorhanden

Primary Sidebar