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PGE: Sonderlösung von 2020 ab 2022 fix verankern – Pflegegelderhöhung darf nicht abgezogen werden

PGE: Sonderlösung von 2020 ab 2022 fix verankern – Pflegegelderhöhung darf nicht abgezogen werden published on

Text: BMIN
Von der PGE-Sonderlösung zur Normallösung
Wien: Persönliche Assistenz im Privatbereich – Pflegegeldergänzungsleistung (PGE) – wurde ab 1.1.2021 um 12,5 Prozent erhöht. Gleichzeitig wurde die Sonderlösung vom FSW wieder eingestellt.

Seit der Einführung der Pflegegeldergänzungsleistung im Jahr 2008 betrug der Stundensatz der durch den Fonds Soziales Wien (FSW) ausbezahlten Leistung 16 Euro. Mit 1. Jänner 2021 wird der entsprechende Stundensatz vom FSW  auf 18 Euro angehoben. 

PGE-Sonderlösung wird nicht weitergeführt
Seit 2020 wird das Pflegegeld endlich jährlich nach dem Pensionspreisindex valorisiert. Dies wurde vom Parlament mit großer Mehrheit so beschlossen. Stadtrat Peter Hacker sagte in einem Interview Anfang Dezember 2019 mit Pepo Meia zu, dass eine etwaige Pflegegelderhöhung nicht von der PGE-Leistung wieder abgezogen wird und führte somit die jetzt sogenannte Sonderlösung zur PGE ein. Vorher war es so, dass bei den sporadischen Pflegegelderhöhungen, die Betroffenen um den Pflegegeld-Erhöhungsbetrag weniger PGE-Leistung erhalten haben. Viele Betroffene sind jedoch unzufrieden, da die sogenannte PGE-Sonderlösung ab 2021 nicht mehr gilt – wieder eingestellt wurde.

Die Befürchtungen gehen dahin, dass der Stundensatz vom FSW nur sporadisch erhöht wird. Dies würde bedeuten, dass die Betroffnen wieder einen jährlichen Wertverlust der PGE-Leistung gegenüber der jährlichen Pflegegelderhöhung (Bundesleistung) hinnehmen müssten.

Wir sind zwar nicht in der Position Forderungen zu stellen, jedoch schlagen wir vor, dass die sogenannte Sonderlösung ab 2022 fix verankert und zur Normallösung wird, falls bis dahin keine andere bundesweite Lösung gefunden wurde.

FSW reagiert auf BMIN-Artikel
Auf einen Absatz im BMIN-Artikel zur PGE (veröffentlicht am 31. Dezember 2020): „2021: Pflegegelderhöhung 1,5%, Ausgleichstaxe, Geringfügigkeitsgrenze etc. bekamen wir von einem führenden FSW-Mitarbeiter (Fachbereichsleiter) folgende Antwort (auszugsweise):

Er bedankte sich für die Veröffentlichung der Erhöhung des Stundensatzes der PGE. Dies sei ein bedeutender Schritt für die BezieherInnen dieser Leistung, da dadurch Bewegung in die Sache gekommen sei.
Wir wurden gelobt, dass wir uns mit dieser Thematik schon länger auseinandersetzen würden und er die Beiträge auf bmin.info sehr schätze.
Wörtlich schreibt er weiter: „Leider musste ich aber zu meiner Verwunderung feststellen, dass die Darstellung dieser bedeutsamen Erhöhung laufend von ihnen, durch die Betonung der Aufhebung einer vergleichsweise finanziell unbedeutenden Sonderlösung aus dem Jahr 2020, konterkariert wird. Viele Jahre haben sie und andere MitstreiterInnen um diese Erhöhung gekämpft. Nun ist sie Wirklichkeit geworden doch in ihren Artikeln wird dem Thema der einmaligen Sonderlösung enorm viel Raum gegeben und der Eindruck erweckt als ob es zu Kürzungen kommen würde.

Diese „Zwischenlösung“ widerspricht der Grundintention der Pflegegeldergänzungsleistung und hat, auf den Stundensatz umgerechnet, Auswirkungen im einstelligen Centbereich. Mir ist vollkommen klar, dass damit nicht andere/weitere Forderungen der KundInnen, bezogen diese Leistung, obsolet sind. Auch wir im FSW streben weiterhin eine bundeseinheitliche Lösung dieser Fragestellung an und werden uns auch weiterhin an den unterschiedlichen Lösungsansätzen in diversen Arbeitsgruppen beteiligen.
Nichts desto trotz wäre aber auch einmal eine Anerkennung ohne Untertitel-Kritik angebracht.“

Antwort von BMIN
Wir waren überrascht und entschlossen uns spontan an den FSW-Fachbereichsleiter zu antworten (auszugsweise):
Selbstverständlich ist die Erhöhung des Stundensatzes von 16 auf 18 Euro bedeutsam, vor allem wenn man diese auf das jährliche PGE-Budget bezieht. Deshalb waren wir auch hocherfreut und deswegen gebührt dem FSW und der Stadt Wien auch unsere volle Anerkennung und Wertschätzung. Kritik ist dennoch angebracht und muss erlaubt sein.
Bedenken Sie: Die Teuerungsrate, auch die der Pflegedienste ist nach 12 Jahren deutlich gestiegen. Alleine die
WAG hat ihren Stundensatz inzwischen um 8-10 Euro erhöht.
Unserer Meinung nach ist die Aufhebung der finanziellen Sonderlösung aus dem Jahre 2020 nicht unbedeutend. Und selbstverständlich bedeutet die Einstellung der Sonderlösung eine Kürzung, vor allem wenn man es längerfristig sieht. Es kommt natürlich auf die Sichtweise an. Dass Sie es vom Standpunkt des FSW sehen, ist für uns logisch und nachvollziehbar.

Aus Sichtweise der Betroffenen möchten wir wie folgt Stellung nehmen: Diese „Zwischenlösung“ bzw. Sonderlösung widerspricht unser Meinung nach nicht der Grundintention der Pflegegeldergänzungsleistung. Im Gegenteil: Es ist nicht einzusehen, dass wieder eine Mehrklassengesellschaft bei Menschen mit Behinderung geschaffen wird. Denn Betroffene befürchten: Wenn der PGE-Stundenrichtsatz erst wieder vor der nächsten Wien-Wahl erhöht wird, relativiert sich wieder unsere Diskussion. Bei Pflegegeldstufe 5 sind das im Jahr 181,20 € weniger PGE-Budget – nach 5 Jahren beträgt der Wertverlust 906 € im Jahr für die Betroffenen, bei einer Pflegegelderhöhung um ca. 1,5% jährlich (Sockelbetrag 2020). Außerdem stellt es gegenüber Nicht-PGE-Beziehern eine Ungleichbehandlung dar.

Nur ein Aspekt: Es ist nicht nachvollziehbar, dass Menschen mit Behinderung mit solchen Maßnahmen wieder auseinanderdividiert um nicht zu sagen ausgespielt werden. Wie vorhin erwähnt, es wird eine Mehrklassengesellschaft bei Menschen mit Behinderung geschaffen. Die Mehrheit der Betroffenen freut sich auf eine jährliche Pflegegelderhöhung, für PGE-Bezieher ändert sich allerdings nichts, denn die Erhöhung des Pflegegeldes wird wieder von der PGE abgezogen – diese Schlechterstellung der PGE-BezieherInnen wurde durch die Sonderlösung 2020 von der Stadt Wien wieder ausgeglichen. 

Eine jährliche PGE-Valorisierung fix zu verankern würde Sinn machen, wäre auch gerecht und nachvollziehbar. Dies ist jedoch „Zukunftsmusik“. Deshalb auch unser Vorschlag, die sogenannte „Sonderlösung“ fix zu verankern. Falls der FSW eine weitere diesbezügliche Stellungnahme abgeben möchte, werden wir diese gerne veröffentlichen.“ 

Anm.: Durch die Aufhebung der PGE-Sonderlösung ergibt dies einen jährlichen Einsparungsbetrag bei 360 PGE-BezieherInnen – mit durchschnittlich der Pflegestufe 5 – (Stand November 2020) von rund 66.000 € für den FSW. Die genauen Zahlen haben wir vom FSW noch nicht erhalten. 

Wohlgemerkt: Die  Weiterführung der PGE-Sonderlösung bedeutet keinen finanziellen Mehraufwand für den FSW. Bei Aufhebung dieser Sonderlösung spart man allerdings die Pflegegelderhöhung jährlich ein, da ja die Pflegegelderhöhung den PGE-Beziehern wieder abgezogen wird, die um diesen Betrag weniger PGE erhalten. 

Es darf nicht sein, dass die Betroffenen vom Bund mehr Pflegegeld erhalten, welches den PGE-Beziehern vom FSW wieder abgezogen wird, der dadurch auf Kosten der Betroffenen diesen Betrag einspart. Dies ist eine Ungleichbehandlung (Schlechterstellung) gegenüber allen anderen Pflegegeldbeziehern.

Wir sind guter Hoffnung, dass der zuständige Stadtrat Peter Hacker Verständnis zeigt und sich für die Verankerung dieser sogenannten „Sonderlösung“ ab 2022 einsetzen wird, damit diese zur Normallösung wird.

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