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2021: Pflegegelderhöhung 1,5%, Ausgleichstaxe, Geringfügigkeitsgrenze etc.

2021: Pflegegelderhöhung 1,5%, Ausgleichstaxe, Geringfügigkeitsgrenze etc. published on

Text: BMIN
Relevante Informationen für Menschen mit Behinderungen – die neuen Zahlen für 2021. PGE-Sonderlösung von 2020 muss fix verankert werden.
Das Pflegegeld wurde 2020 um 1,8% erhöht – 2021 nur mehr um 1,5%.

Pflegegeld
Der Anpassungsfaktor für das Jahr 2021 beträgt laut einer Verordnung der Bundesministerin für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz 1,015. Das heißt, das Pflegegeld wird um 1,5 % erhöht und beträgt 

  • in Stufe 1 statt 160,10 € mit 162,50 €,
  • in Stufe 2 statt 295,20 € mit 299,60 €,
  • in Stufe 3 statt 459,90 € mit 466,80 €,
  • in Stufe 4 statt 689,80 € mit 700,10 €,
  • in Stufe 5 statt 936,90 € mit 951,00 €,
  • in Stufe 6 statt 1 308,30 € mit 1.327,90 €,
  • in Stufe 7 statt 1 719,30 € mit 1.745,10 €.

Pensionserhöhungen
Mehr Informationen auf der Homepage vom Sozialministerium

  • Kleine Pensionen bis 1.000,- € werden um 3,5% erhöht,
  • Gesamtpensionen bis 2.333,- € um 1,5%.
  • Pensionen über 2.333,- € werden mit einem Fixbetrag von 35 € erhöht.

Richtsatz für Ausgleichszulagen
Quelle: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

  • Alleinstehende: 1.000,48 €,
  • Ehepaare, eingetragene Partnerschaften: 1.578,36 €.

Ausgleichstaxe
Die Höhe der gemäß § 9 Abs. 2 des Behinderteneinstellungsgesetzes zu entrichtenden Ausgleichstaxe beträgt laut Verordnung für das Kalenderjahr 2021 für jede einzelne Person, die zu beschäftigen wäre, für Dienstgeberinnen und Dienstgeber

  • mit 25 bis 99 Dienstnehmerinnen und Dienstnehmern monatlich 271 Euro,
  • mit 100 bis 399 Dienstnehmerinnen und Dienstnehmern monatlich 381 Euro und
  • mit 400 oder mehr Dienstnehmerinnen und Dienstnehmern monatlich 404 Euro.

Geringfügigkeitsgrenze
Die Geringfügigkeitsgrenze wurde für 2021 von 460,66 € auf 475,86 € pro Monat erhöht.

Pflegegeldergänzungsleistung (PGE)
Seit der Einführung der Pflegegeldergänzungsleistung im Jahr 2008 betrug der Stundensatz der durch den Fonds Soziales Wien (FSW) ausbezahlten Leistung 16 Euro. Mit 1. Jänner 2021 wird der entsprechende Stundensatz vom FSW auf 18 Euro angehoben.

Die Sonderlösung von 2020 wird vom FSW nicht weitergeführt, die Erhöhung des Pflegegeldes wird wieder abgezogen. Dies bedeutet z.B. für einen PGE-Bezieher der Pflegestufe 5, dass die monatliche Erhöhung von 15,10 € von der PGE wieder abgezogen wird. Im Jahr sind das 181,20 € weniger PGE-Budget und dadurch weniger Assistenzstunden. Wenn die Sonderlösung hingegen weitergeführt werden würde, würde dies bei den 360 PGE-BezieherInnen (mit durchschnittlich der Pflegestufe 5) bedeuten, dass der FSW rund 66.000 € weiterhin ausbezahlt – es entstehen keine Mehrkosten für die Stadt Wien. Vermutlich ist es jedoch weniger, da die meisten PGE-BezieherInnen die Pflegestufen 3 und 4 haben.

Vorschlag: Sonderlösung ab 2022 fix verankern – Pflegegelderhöhung darf nicht abgezogen werden
Viele Betroffene sind unzufrieden, da die sogenannte Sonderlösung nicht fix verankert wurde. Die Befürchtungen gehen dahin, dass der Stundensatz vom FSW nur sporadisch erhöht wird. Dies würde bedeuten, dass die Betroffnen wieder einen jährlichen Wertverlust der PGE-Leistung gegenüber der jährlichen Pflegegelderhöhung (Bundesleistung) hinnehmen müssten. Wir sind zwar nicht in der Position Forderungen zu stellen, jedoch schlagen wir vor, dass die sogenannte Sonderlösung ab 2022 fix verankert wird, falls bis dahin keine andere bundesweite Lösung gefunden wurde. 

Artikel zum Thema:
Was bringt 2021: Neue Beträge für Pflegegeld, Ausgleichstaxe und Co (BIZEPS online vom 30.12.2020)

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