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Arztpraxis nicht mehr barrierefrei

Arztpraxis nicht mehr barrierefrei published on

Text: Pepo Meia, David Herrmann
Vor rund zwei Jahren eröffnete eine barrierefrei zugängliche Arztpraxis am Kreilplatz in Wien-Döbling. Doch seit einigen Monaten ist an diesem Standort ein Wahlarzt tätig. Wie man weiß, haben Wahlärzte keine Kassenverträge.

Der praktische Arzt mit Krankenkassenvertrag ist in eine andere, lange leerstehende Arztpraxis in einen naheliegenden Gemeindebau umgezogen. Diese ist allerdings nicht barrierefrei zugänglich. 

Wie auf den Fotos ersichtlich, ist der Eingang mit einer hohen Stufe versehen. Ein Aufzug ist zwar vorhanden, jedoch führt dieser lediglich in ein Zwischengeschoß. Für Menschen mit Behinderungen ist der Zugang somit unzumutbar. 

Anm.: Als wir die Fotos gemacht haben, haben wir sowohl Patienten mit Krücken aber auch gebrechlichere Personen aus der Praxis kommen sehen. Für diese Patienten, die zum Teil auch in diesem Gemeindebau leben, scheint dies der kürzeste Weg zu einem Hausarzt zu sein. Wer trägt das Unfallrisiko, wenn hier eine Person zu Schaden kommt?

Seit 2016 ist das Bundesbehindertengleichstellungsgesetz in Kraft. Dieses gilt auch für Arztpraxen.

Wir stellen uns in diesem Zusammenhang schon die Frage, ob bei einer Neuübernahme bzw. Umzug einer Ordination diese nicht ausnahmslos barrierefrei zugänglich sein muss?

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