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Behindertenanwalt: Bei der Vergabe von Trafiken müssen Menschen mit Behinderung weiterhin bevorzugt werden

Behindertenanwalt: Bei der Vergabe von Trafiken müssen Menschen mit Behinderung weiterhin bevorzugt werden published on

Text: Behindertenanwaltschaft
Wien (OTS) – Wie aus Medienberichten hervorgeht, wird laut einem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs bei der Vergabe von Trafiken künftig das Bundesvergabegesetz zur Anwendung gelangen müssen.

Dies könnte unter anderem zur Folge haben, dass Trafiken im Regelfall nur mehr zeitlich befristet vergeben werden und Konzessionen nicht mehr vererbt werden können. Die Monopolverwaltung prüft derzeit mögliche Vorgangsweisen, um die zukünftige Vergabe der Trafiken rechtskonform zu regeln.

Behindertenanwalt Hofer fordert, dass die bevorzugte Vergabe von Tabaktrafiken an Menschen mit Behinderungen jedenfalls im bisherigen Umfang gewährleistet bleibt.

„Menschen mit Behinderungen sind am Arbeitsmarkt nach wie vor benachteiligt. Sie werden, gemessen an der Gesamtbevölkerung, leichter arbeitslos und bleiben länger arbeitslos. Die Übernahme eine Tabaktrafik war und ist für viele Menschen mit Behinderungen die Möglichkeit, als Unternehmer:innen ihren Lebensunterhalt zu verdienen und so am Erwerbsleben teilzuhaben. Die Bevorzugung von Menschen mit Behinderungen bei der Vergabe von Tabaktrafiken ist ein Nachteilsausgleich, der unbedingt erhalten bleiben muss“, so Behindertenanwalt Hofer.

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