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Neue Kurzparkordnung: Ausnahmeregelung für Persönliche Assistenz gefordert

Neue Kurzparkordnung: Ausnahmeregelung für Persönliche Assistenz gefordert published on

Text: Ing. Norbert Hofer, MSM
Die Neuregelung der Kurzparkordnung (max. Parkdauer 2 Stunden und Ausdehnung von Mo.-Fr., 9-22 Uhr) bringt für Menschen mit Behinderung, die Persönliche Assistenz in Anspruch nehmen, massive Probleme und Verschlechterungen.

Konkrete Beispiele:
Eine Assistentin kommt aus Niederösterreich und kann die An- und Rückfahrt mangels öffentlicher Verkehrsanbindung unmöglich ohne Auto bewerkstelligen. Das bedeutet an jedem Arbeitstag (sechs Stunden/Wo.) Kosten von € 13,20 und die Unterbrechung der Arbeit wegen zweimaligen Umparkens.

Im Fall einer anderen Assistenz, die mit 12 Wochenstunden beschäftigt ist und mit ihrem Auto Einkäufe, Besorgungen, etc. erledigt, summieren sich die Kosten im Jahr auf mehr als 1.200,– Euro.

Wir fordern daher umgehend, dass für die Mitarbeiter_innen im Bereich der Persönlichen Assistenz eine Ausnahme von der Parkgebührenverordnung geschaffen wird.

Amtshelfer Verkehr, parken (wien.gv.at)

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