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Beschwerde gegen die BAWAG PSK an die Finanzmarktaufsicht

Beschwerde gegen die BAWAG PSK an die Finanzmarktaufsicht published on

Text: Pepo Meia, David Herrman
Ein Bürger (Name der Redaktion bekannt) hat sich an BMIN gewandt, um auf eine Beschwerde gegen die BAWAG P.S.K. hinzuweisen. Konkret bemängelt der Bankkunde die Einführung der Debit-Kontokarte mit NFC-Funktion. Eine NFC-Abbuchung erfolgt sofort und ohne Authentifizierung, also ohne Eingabe eines PIN-Codes. Es besteht keine Wahlfreiheit diese Funktion zu deaktivieren. Auch BMIN hat in der Vergangenheit in mehreren Artikeln auf diese Sicherheitslücke hingewiesen.

„Mir geht es nicht um neue Gesetze, sondern um das Selbstverständliche: die Einhaltung bestehender Gesetze.“ schreibt uns Herr. F. Der Beschwerdeführer fordert die Einhaltung einer bereits bestehenden gesetzlichen Regelung zur Wahlfreiheit hinsichtlich der NFC-Funktion. Er weist darauf hin, dass in der EU Zahlungsdiensterichtlinie 2015/2366 (ZaDiR) die Mehrfaktor-Authentifizierung gesetzlich normiert ist. Diese Richtlinie ist durch das Zahlungsdienstegesetz 2018 (ZaDiG) in nationales österreichisches Recht umgesetzt.

Der Beschwerdeführer legt zudem dar, dass auf der Internetseite der Finanzmarktaufsicht (FMA) unter https://www.fma.gv.at/fma-aktuell/starke-kundenauthentifizierung/ informiert wird, dass die „starke Authentifizierung“ seit dem 15.03.2021 bei allen Zahlungsvorgängen verpflichtend ist, auch an der Point of Sale Kassa. Ausnahmeregelungen für Kleinbetragszahlungen sind vorgesehen, können aber nur mit dem Einverständnis des Nutzers angewandt werden. Selbstverständlich können Ausnahmen nicht gegen den Willen der Kunden durchgesetzt werden. Die automatische und bedingungslose Aktivierung der NFC-Funktion ist somit gesetzwidrig; sie darf nur mit dem Einverständnis des Nutzers erfolgen.

Vor der Beschwerde an die FMA ist ein Vermittlungsverfahren der Bankenschlichtung gescheitert. Die Beschwerde wird unter folgender GZ bearbeitet: FMA-VI12000/0057-INV/2021-2-A

Die Beschwerde des Betroffenen an die FMA ist in voller Länge als PDF Datei nachzulesen.

Artikel zum Thema:
Schließung der BAWAG Filiale in Heiligenstadt (BMIN-Info vom 28.06.2021)
Kundenfeindliche Strategie der BAWAG wird fortgesetzt
Forscher hacken NFC-Höchstgrenze (BMIN-Info vom 12.08.2019)
Betrug über NFC-Schnittstelle möglich
BAWAG-PSK: Keine Wahlmöglichkeit für Bankomatkarte mit NFC–Funktion (BMIN-Info vom 28.11.2018)
Sicherheitsrisiko: Bankomatkarte mit NFC–Funktion (BMIN-Info vom 22.11.2018)
Wahlfreiheit Bankomatkarten mit NFC-Funktion – Offener Brief (BMIN-Info vom 18.01.2019)
NFC-Zwangsbeglückung durch die BAWAG-PSK (BMIN-Info vom 18.02.2019)

Bisherige Stellungnahmen zur Wahlfreiheit bzgl. Bankomatkarten mit NFC-Funktion:
Stellungnahme der Liste JETZT – Wahlfreiheit Bankomatkarten mit NFC-Funktion
Johannes Voggenhuber unterstützt die BMIN-Forderung nach „NFC-Wahlfreiheit bei Zahlungskarten“
GRÜNE gegen NFC-Zwangsbeglückung
NEOS Stellungnahme betreffend NFC-Wahlfreiheit bei Zahlungskarten
KPÖ PLUS – European Left: Für Wahlfreiheit im Zahlungsverkehr
Schieder: Für NFC-Wahlfreiheit bei Zahlkarten
ÖVP für NFC-Wahlfreiheit und Selbstbestimmung

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